Bedarfsplanung
Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) und Bedarfsplan für Bundesfernstraßen
Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes sind die Bundesverkehrswegepläne (BVWP). Ein Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Verkehr aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er enthält den Erhaltungsbedarf für die Bundesverkehrsinfrastruktur sowie alle von der Bundesregierung beabsichtigten Investitionsprojekte für Straßen, Schienen und Wasserstraßen.
Beim BVWP handelt es sich um ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, er ist jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm, hat keinen Gesetzescharakter und ersetzt keine öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Er gilt bis zur Verabschiedung des nächsten BVWP, der in der Regel alle 10 bis 15 Jahre neu erstellt wird.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 3. August 2016 durch das Bundeskabinett beschlossen.
http://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html
Der BVWP bildet auch die Grundlage für das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Ausbaugesetzes für Bundesfernstraßen mit dem dazugehörenden Bedarfsplan. Der Deutsche Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP und eventuell weiterer Projekte in den Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes. Erst damit ist der Bedarf für die ausgewählten Projekte gesetzlich festgelegt.
Der geltende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) ist als Anlage des 6. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) am 31.12.2016 in Kraft getreten.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-strassenausbaugesetz.pdf?__blob=publicationFile
Die Liste und eine Karte der Bedarfsplanprojekte Straße des Landes Brandenburg stellen wir hier am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan und zum Bedarfsplan für Bundesfernstraße finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) und Bedarfsplan für Bundesfernstraßen
Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes sind die Bundesverkehrswegepläne (BVWP). Ein Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Verkehr aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er enthält den Erhaltungsbedarf für die Bundesverkehrsinfrastruktur sowie alle von der Bundesregierung beabsichtigten Investitionsprojekte für Straßen, Schienen und Wasserstraßen.
Beim BVWP handelt es sich um ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, er ist jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm, hat keinen Gesetzescharakter und ersetzt keine öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Er gilt bis zur Verabschiedung des nächsten BVWP, der in der Regel alle 10 bis 15 Jahre neu erstellt wird.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 3. August 2016 durch das Bundeskabinett beschlossen.
http://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html
Der BVWP bildet auch die Grundlage für das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Ausbaugesetzes für Bundesfernstraßen mit dem dazugehörenden Bedarfsplan. Der Deutsche Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP und eventuell weiterer Projekte in den Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes. Erst damit ist der Bedarf für die ausgewählten Projekte gesetzlich festgelegt.
Der geltende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) ist als Anlage des 6. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) am 31.12.2016 in Kraft getreten.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-strassenausbaugesetz.pdf?__blob=publicationFile
Die Liste und eine Karte der Bedarfsplanprojekte Straße des Landes Brandenburg stellen wir hier am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan und zum Bedarfsplan für Bundesfernstraße finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.