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Arten- und Gebietsschutz

  • Bild: Arten- und Gebietsschutz - Fledermausquartier

    Fledermausquartier

    © LS

  • Bild: Arten- und Gebietsschutz - Fischottergerechte Querungsmöglichkeit mit Leitzaun

    Fischottergerechte Querungsmöglichkeit mit Leitzaun

    © LS

Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie verankert. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Brandenburgischen Naturschutzrecht (BbgNatSchAG) sind die Verbotstatbestände und die Ausnahmevoraussetzungen aufgeführt.

Der Neu- und Umbau von Infrastrukturen führt in vielen Fällen zur Beeinträchtigung von Populationen unterschiedlichster Arten. Die entstehenden Auswirkungen sind durch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder zu vermindern bzw. durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) zu kompensieren.

Dazu zählen u.a. Maßnahmen für einzelne Tierarten/-gruppen, wie die Verbesserung von Habitaten oder Schaffung von Ersatzlebensräumen, Umsiedlungen von Tieren, Installation von Nisthilfen.
Beispielsweise wird die Zerschneidung von Lebensräumen oder Wanderbeziehungen durch den Bau von Querungsmöglichkeiten vermindert und damit der Biotopverbund wiederhergestellt. Dazu gehören z. B. für Amphibien der Einbau von Durchlässen in Verbindung mit Sperr- und Leiteinrichtungen. Für Fischotter und Biber werden Bermen an Brückenbauwerken oder separate Durchlässe einschließlich Leiteinrichtungen berücksichtigt. Grünbrücken oder Unterführungen dienen der Vernetzung von Lebensräumen und können nicht nur vom Wild sondern auch von vielen weiteren Tierarten wie Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien und Insekten genutzt werden. Verschiedene Beispiele und weitere Informationen zu den Themen Querungshilfen und Wiedervernetzung finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Neben den Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen ist der Landesbetrieb Straßenwesen auch im Bereich Insektenschutz aktiv. Hierbei sind das Anlegen von Blühstreifen am Straßenrand mit gebietseigenem Pflanz- und Saatgut sowie die angepasste Pflege des Straßenbegleitgrüns mit insektenschonender Mähtechnik von besonderer Bedeutung.

Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie verankert. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Brandenburgischen Naturschutzrecht (BbgNatSchAG) sind die Verbotstatbestände und die Ausnahmevoraussetzungen aufgeführt.

Der Neu- und Umbau von Infrastrukturen führt in vielen Fällen zur Beeinträchtigung von Populationen unterschiedlichster Arten. Die entstehenden Auswirkungen sind durch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder zu vermindern bzw. durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) zu kompensieren.

Dazu zählen u.a. Maßnahmen für einzelne Tierarten/-gruppen, wie die Verbesserung von Habitaten oder Schaffung von Ersatzlebensräumen, Umsiedlungen von Tieren, Installation von Nisthilfen.
Beispielsweise wird die Zerschneidung von Lebensräumen oder Wanderbeziehungen durch den Bau von Querungsmöglichkeiten vermindert und damit der Biotopverbund wiederhergestellt. Dazu gehören z. B. für Amphibien der Einbau von Durchlässen in Verbindung mit Sperr- und Leiteinrichtungen. Für Fischotter und Biber werden Bermen an Brückenbauwerken oder separate Durchlässe einschließlich Leiteinrichtungen berücksichtigt. Grünbrücken oder Unterführungen dienen der Vernetzung von Lebensräumen und können nicht nur vom Wild sondern auch von vielen weiteren Tierarten wie Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien und Insekten genutzt werden. Verschiedene Beispiele und weitere Informationen zu den Themen Querungshilfen und Wiedervernetzung finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Neben den Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen ist der Landesbetrieb Straßenwesen auch im Bereich Insektenschutz aktiv. Hierbei sind das Anlegen von Blühstreifen am Straßenrand mit gebietseigenem Pflanz- und Saatgut sowie die angepasste Pflege des Straßenbegleitgrüns mit insektenschonender Mähtechnik von besonderer Bedeutung.

Wiedervernetzung

Die bestehende Verkehrsinfrastruktur und die steigende Verkehrsdichte zerschneiden traditionelle Wanderkorridore von Tieren. Im Jahr 2005 wurde in Brandenburg an der A 11 Schorfheide-Chorin die erste Grünbrücke gebaut, die die fast 70 Jahre lang getrennten Habitate wieder miteinander verknüpft.

Die Querungshilfen sind nach nutzbarer Breite gemäß „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ (M AQ ) 12/2018 (Entwurf) wie folgt definiert:

  • GB  - Grünbrücke - nutzbare Breite ≥ 50 - 80 m
  • FB  - Faunabrücke - nutzbare Breite < 50 m
  • GU  - Grünunterführung - nutzbare Breite > 80 m
  • FU  - Fauna-/Gewässerunterführung - nutzbare Breite ≥ 2 bis ≤ 80 m

Die bestehende Verkehrsinfrastruktur und die steigende Verkehrsdichte zerschneiden traditionelle Wanderkorridore von Tieren. Im Jahr 2005 wurde in Brandenburg an der A 11 Schorfheide-Chorin die erste Grünbrücke gebaut, die die fast 70 Jahre lang getrennten Habitate wieder miteinander verknüpft.

Die Querungshilfen sind nach nutzbarer Breite gemäß „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ (M AQ ) 12/2018 (Entwurf) wie folgt definiert:

  • GB  - Grünbrücke - nutzbare Breite ≥ 50 - 80 m
  • FB  - Faunabrücke - nutzbare Breite < 50 m
  • GU  - Grünunterführung - nutzbare Breite > 80 m
  • FU  - Fauna-/Gewässerunterführung - nutzbare Breite ≥ 2 bis ≤ 80 m
  • Bundesprogramm Wiedervernetzung

    © LS

    Um der Verinselung und der qualitativen Verschlechterung von Lebensräumen entgegenzuwirken, hat das Bundeskabinett im Februar 2012 das „Bundesprogramm Wiedervernetzung als Investitionsprogramm beschlossen.

    Folgende Grünbrücken (GB) wurden im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung bislang durch den Landesbetrieb Straßenwesen an Bundesautobahnen (A) und Bundesstraßen errichtet:

    • A 9 GB bei Niemegk, Baujahr 2011
    • A 13 GB bei Teupitz/Tornow, Baujahr 2011
    • A 12 GB Kersdorf bei Briesen, Baujahr 2012
    • A 11 GB bei Melzow, Baujahr 2014
    • A 9 GB bei Beelitz, Baujahr 2016
    • B 101 GB bei Luckenwalde, Baujahr 2012
    • B 101 FB bei Wiesenhagen, Baujahr 2012
    • B 101 GB bei Tyrow , Baujahr 2017

    Die Grünbrücke an der B 168/B 97 OU Cottbus befindet sich derzeit im Bau. Die in Planung befindliche Grünbrücke an der A 2 bei Wenzlow (südlich) fällt seit 01. Januar 2021 in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes.

    Um der Verinselung und der qualitativen Verschlechterung von Lebensräumen entgegenzuwirken, hat das Bundeskabinett im Februar 2012 das „Bundesprogramm Wiedervernetzung als Investitionsprogramm beschlossen.

    Folgende Grünbrücken (GB) wurden im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung bislang durch den Landesbetrieb Straßenwesen an Bundesautobahnen (A) und Bundesstraßen errichtet:

    • A 9 GB bei Niemegk, Baujahr 2011
    • A 13 GB bei Teupitz/Tornow, Baujahr 2011
    • A 12 GB Kersdorf bei Briesen, Baujahr 2012
    • A 11 GB bei Melzow, Baujahr 2014
    • A 9 GB bei Beelitz, Baujahr 2016
    • B 101 GB bei Luckenwalde, Baujahr 2012
    • B 101 FB bei Wiesenhagen, Baujahr 2012
    • B 101 GB bei Tyrow , Baujahr 2017

    Die Grünbrücke an der B 168/B 97 OU Cottbus befindet sich derzeit im Bau. Die in Planung befindliche Grünbrücke an der A 2 bei Wenzlow (südlich) fällt seit 01. Januar 2021 in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes.

    Die im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung errichteten Grünbrücken werden einem Monitoring durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE), Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft, unterzogen. Für die Dauer von 10 Jahren erfolgt eine permanente Videoüberwachung mit Infrarotkamera von Groß- und Mittelsäugern. Mittels des Monitorings wird die Funktionsfähigkeit der Grünbrücken nachgewiesen.

    Hier liegen folgende Berichte vor:

    Die im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung errichteten Grünbrücken werden einem Monitoring durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE), Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft, unterzogen. Für die Dauer von 10 Jahren erfolgt eine permanente Videoüberwachung mit Infrarotkamera von Groß- und Mittelsäugern. Mittels des Monitorings wird die Funktionsfähigkeit der Grünbrücken nachgewiesen.

    Hier liegen folgende Berichte vor:

    Grünbrücken an der A 9, A 12 und A 13

    Grünbrücken an der A 9, A 12 und A 13

    Grünbrücke an der A 11

    Grünbrücke an der A 11

    Grünbrücke an der B101n

    Grünbrücke an der B101n

    Alle Grünbrücken werden von Wildtieren gut angenommen. Es konnten bislang Elch-, Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild sowie Feldhase, Rotfuchs, Dachs, Waschbär, Marder, Marderhund, Wolf, Hauskatze und Nutria nachgewiesen werden. Weiterhin nutzen Kranich, Krähe, Storch, Bussard sowie verschiedene Singvögel die Bauwerke als Nahrungshabitat.

    Alle Grünbrücken werden von Wildtieren gut angenommen. Es konnten bislang Elch-, Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild sowie Feldhase, Rotfuchs, Dachs, Waschbär, Marder, Marderhund, Wolf, Hauskatze und Nutria nachgewiesen werden. Weiterhin nutzen Kranich, Krähe, Storch, Bussard sowie verschiedene Singvögel die Bauwerke als Nahrungshabitat.

  • Querungshilfen im Zuge von Baumaßnahmen

    Im Zuge von Baumaßnahmen wurden weitere größere Querungshilfen gebaut, wie Grün- und Faunabrücken sowie Unterführungen (z. B. an der A 14 und B 112) oder befinden sich in Planung (z. B. an der A 10, A 24, B 168, B 97, B 102n, B 112 und B 167).

    Im Zuge von Baumaßnahmen wurden weitere größere Querungshilfen gebaut, wie Grün- und Faunabrücken sowie Unterführungen (z. B. an der A 14 und B 112) oder befinden sich in Planung (z. B. an der A 10, A 24, B 168, B 97, B 102n, B 112 und B 167).

Straßenrandstreifen mähen - Insekten schonen

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg plant Straßenbegleitgrünflächen mit Blick auf die Verkehrssicherheit: Dabei geht es um die Freihaltung von Sichtbarrieren, der optischen Führung der Verkehrsteilnehmer:innen, den Schutz gegen Verwehungen und den Auffang- und Bodenerosionsschutz. Vor etwa zwei Jahren aber, rückte eine neue Aufgabe in den Vordergrund. Die Planer:innen berücksichtigen mehr als zuvor die Funktion des Straßenbegleitgrüns als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und seine Zugehörigkeit zum Biotopverbund. Das hat Auswirkungen auf die Arbeit der Straßenmeistereien des Landesbetriebs, die sich um die Pflege der Straßenrandstreifen, der Gehölze und Bäume kümmern und so die Entwicklung dieses Lebensraums maßgeblich beeinflussen können.

Wie also können die Vegetation entlang der Straßen und der Insektenschutz verbessert werden? Dazu haben die zuständigen Kolleg:innen ein Pilotvorhaben entwickelt. In drei Meistereien kommen eigens entwickelte Mähköpfe und neue Mahdregime zum Einsatz. Die die Auswirkungen auf die Artenvielfalt an den ausgewählten Streckenabschnitten mit faunistischen Untersuchungen begleitet. Bei den anderen Testflächen steht die Auswertung mit Bezug zu Machbarkeit und Effizienz im Betriebsdienst im Mittelpunkt.

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg plant Straßenbegleitgrünflächen mit Blick auf die Verkehrssicherheit: Dabei geht es um die Freihaltung von Sichtbarrieren, der optischen Führung der Verkehrsteilnehmer:innen, den Schutz gegen Verwehungen und den Auffang- und Bodenerosionsschutz. Vor etwa zwei Jahren aber, rückte eine neue Aufgabe in den Vordergrund. Die Planer:innen berücksichtigen mehr als zuvor die Funktion des Straßenbegleitgrüns als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und seine Zugehörigkeit zum Biotopverbund. Das hat Auswirkungen auf die Arbeit der Straßenmeistereien des Landesbetriebs, die sich um die Pflege der Straßenrandstreifen, der Gehölze und Bäume kümmern und so die Entwicklung dieses Lebensraums maßgeblich beeinflussen können.

Wie also können die Vegetation entlang der Straßen und der Insektenschutz verbessert werden? Dazu haben die zuständigen Kolleg:innen ein Pilotvorhaben entwickelt. In drei Meistereien kommen eigens entwickelte Mähköpfe und neue Mahdregime zum Einsatz. Die die Auswirkungen auf die Artenvielfalt an den ausgewählten Streckenabschnitten mit faunistischen Untersuchungen begleitet. Bei den anderen Testflächen steht die Auswertung mit Bezug zu Machbarkeit und Effizienz im Betriebsdienst im Mittelpunkt.

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