B 1: Beibehaltung der halbseitigen Sperrung auf der Grenzbrücke Kostrzyn nad Odra/Küstrin-Kietz
- Erschienen amDie halbseitige Verkehrsführung mit Ampelregelung auf der Oder-Grenzbrücke zwischen Kostrzyn nad Odrą, Republik Polen und Küstrin-Kietz (Märkisch-Oderland), im Verlauf der Bundesstraße B 1 / DK 22 bleibt bestehen.
„Aufgrund der zu gewährleistenden Sicherheit für die Brückenbenutzer sehen wir zurzeit keine Wiedereinführung des Gegenverkehrs vor“, teilt die zuständige polnische Generaldirektion für Nationalstraßen und Autobahnen mit.
Die Grenzbrücke befindet sich in einem schlechten Gesamtzustand und ist derzeit nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 7,5 t zugelassen. Im Sommer 2023 kam es zu einem Anfahrschaden an der Brücke, der zur derzeit geltenden Verkehrsführung führte. Zuletzt wurde im Mai 2024 davon ausgegangen, dass durch die Reparatur der Schadstelle die ursprüngliche zweispurige Verkehrsführung wiederhergestellt werden kann. Unerlaubte Überfahrten von Fahrzeugen über 7,5 t sowie gutachterliche Empfehlungen lassen dies jedoch nicht zu.
Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die Einschränkungen.