Schutzmaßnahmen in Alleen der Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland: Bekämpfung von Eichenprozessionsspinner und Goldafter
- Erschienen amVon Ende April bis Ende Mai 2025 werden in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland gezielte Spritzmaßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und des Goldafters durchgeführt. Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich am Donnerstag, den 24.04.2025, abhängig von der Wetterlage, und enden am 25.05.2025.
Durch den jährlichen Kahlfraß durch die Raupen sind besonders die Eichenalleen betroffen, was ihre Vitalität und Gesundheit beeinträchtigt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Eichenalleen zu erhalten.
Die Spritzungen erfolgen ausschließlich an Eichenbeständen entlang folgender Straßen
Landkreis Oder-Spree:
- B 168: Ragow Richtung Beeskow
- B 87: zwischen Mittweide und Sabrodt
- L 40: Kummersdorf – Storkow
- L 23: Storkow Richtung Rieplos
- L 411: Groß Rietz – Görzig
Landkreis Märkisch-Oderland:
- B 167: Libbenichen – Dolgelin
- L 331: Strecke Tucheband
- L 332: Strecke Rathstock Richtung Dolgelin
Wie in den Vorjahren wird zur Bekämpfung ein Biozid eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein in der Natur vorkommendes Bakterium, das in aufbereiteter Form in einer wässrigen Lösung ausgebracht wird (Foray ES). Für nicht blattfressende Insekten und für den Menschen ist das Mittel nicht gefährlich. Die Arbeiten dauern nur wenige Minuten je Baum, da die Arbeitsmaschine im Schritttempo fährt. Die Suspension trocknet schnell ab.
Während der Arbeiten kann es auf den betroffenen Straßenabschnitten zu kurzzeitigen Sperrungen kommen. Diese Sperrungen sind notwendig, um die Ausbringung des Biozids sicherzustellen.
Brandenburg gehört mit zu den Bundesländern, die am stärksten von der Raupenplage betroffen sind. Die Brennhärchen des Eichenprozessionsspinners und des Goldafters können beim Menschen langanhaltende allergische Reaktionen hervorrufen. Beim Einatmen können die Raupenhaare schwerere Krankheitsverläufe herbeiführen. Nach mehrjährigem Befall ist eine Schädigung der Bäume und Sträucher möglich.
Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis, wenn die Straßen im Bereich der Bekämpfungsmaßnahmen kurzzeitig abgesperrt werden müssen.