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L 34: Fahrbahnerneuerung zwischen Bollersdorf und Hohenstein

- Erschienen am 26.08.2020

Die Fahrbahn auf den freien Strecken zwischen Bollersdorf, Ruhlsdorf und Hohenstein (Märkisch-Oderland) im Zuge der Landesstraße (L) 34 werden erneuert. Gebaut wird jeweils zwischen den Ortsaus- bzw. -eingängen. Die Ortsdurchfahrten werden zu einem späteren Zeitpunkt saniert. Neben der Erneuerung der Asphaltdeckschicht, werden auch die Ebenheit der Fahrbahn wieder hergestellt und andere Schäden beseitigt.

Die Bauabschnitte im Einzelnen:

  1. Zwischen dem Ortausgang Bollersdorf bis zum Bollersdorfer Kreisel auf einer Länge von 975 m. Die Fahrbahn des Kreisels wird nicht erneuert.
  2. Zwischen dem Bollersdorfer Kreisel und dem Ortseingang Ruhlsdorf auf einer Länge von 2500 m.
  3. Zwischen dem Ortsausgang Ruhlsdorf und dem Ortseingang Hohenstein auf einer Länge von etwa 980 m.

Bestandteil des Vorhabens sind auch der Ausbau der Betonrandsteine, die Erneuerung beschädigter Borde und die Anpassung der gepflasterten Wasserabläufe entlang der Straße.

Für den Verkehr werden Umleitungen ausgewiesen:

Für den Abschnitt 1 – Bollersdorf – Bollersdorfer Kreisel beginnt die Umleitung ab Montag (31.08.2020) in Reichenberg und führt auf der Kreisstraße (K) 6414, über Ihlow und Grunow zur Bundesstraße (B) 168, von dort Richtung Süden zum Bauende des Bauabschnitts am Kreisverkehr, dann wieder auf die L 34 und umgekehrt. Am Freitag (18.09.2020) wird die Umleitung wieder aufgehoben.

Für die Abschnitte 2 und 3 - Bollersdorfer Kreisel - Ruhlsdorf und Ruhlsdorf - Hohenstein - wird der Verkehr ab Montag (07.09.2020) auf einer gemeinsamen Umleitung geführt. Sie beginnt auf der B 168 am Bollersdorfer Kreisel, führt nach Norden, hinter Ernsthof auf die K 6414, über Klosterdorf zur L 33. Auf der L 33 bis Strausberg wieder auf die L 34 und umgekehrt. Am Freitag (30.10.2020) wird die Umleitung wieder aufgehoben.

Das Vorhaben findet unter Vollsperrung der Baustrecken statt. Anliegern und Gewerbetreibenden und der Landwirtschaft wird die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke und Äcker in Absprache mit der Baufirma ermöglicht.

Abbinder

Datum
26.08.2020