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Bau einer Behelfsbrücke in Fürstenberg/ Havel

- Erschienen am 30.09.2022

Nach eingehender Prüfung mehrerer Varianten für den Neubau der Schleusenbrücke im Zuge der Bundesstraße B 96 in Fürstenberg (Oberhavel), hat der Landesbetrieb Straßenwesen in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung entschieden, dass zunächst eine Behelfsbrücke errichtet werden soll. Nach deren Fertigstellung ist geplant, die Schleusenbrücke im Zuge der Bundesstraße B 96 durch einen Neubau zu ersetzen.

Nach derzeitigem Stand, soll mit dem Bau der Behelfsbrücke und der notwendigen Straßenbauarbeiten im zweiten Quartal 2023 begonnen werden. Sie führt aus Richtung Norden kommend rechts an der Schleusenbrücke vorbei. Entsprechend der Ortsdurchfahrt wird es auch auf der Behelfsbrücke eine zweispurige Befahrbarkeit geben. Dies gilt für alle Fahrzeuge, auch LKW bis 40t. Der Bau wird voraussichtlich Anfang 2024 fertiggestellt sein. Die dafür notwendigen Abstimmungen mit anliegenden Grundstückseigentümern, Trägern öffentlicher Belange, dem Wasser- und Schifffahrtsamt sowie mit der Stadt Fürstenberg/ Havel werden derzeit durchgeführt.

Ziel ist, die sichere Befahrbarkeit der Schleusenbrücke sowie der unterführten Wasserstraße zu erhalten. Deshalb wurde ein Monitoringsystem an dem Bauwerk installiert, das regelmäßig Daten zur Schadensentwicklung liefert. Zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungseinschränkungen und somit zum Nachweis der Entlastung des Bauwerks, wurde der Verkehr regelmäßig kontrolliert. Es wurden messtechnische Verkehrszählungen, polizeiliche Verkehrskontrollen sowie die Auswertung der Messdaten an der Brücke vorgenommen. Im Ergebnis konnten nur wenige Verstöße gegen die Tonnagebeschränkung festgestellt werden. Die durch die Zählung ermittelten Verkehrszahlen als auch die Daten der messtechnischen Bauwerksüberwachung zeigen einen deutlichen Rückgang der Belastung der Brücke.

Mit der Verkehrsfreigabe der Behelfsbrücke wird die Tonnagebeschränkung auf der Schleusenbrücke wieder aufgehoben und die bestehende Umleitung für Verkehr mit mehr als 16t Gesamtgewicht außer Kraft gesetzt. Während der Errichtung der Behelfsbrücke wird der Verkehr zeitweilig eingeschränkt. Parallel zur Umsetzung der Behelfsbrücke wurde mit der Planung zum eigentlichen Ersatzneubau begonnen.