Großraum- und Schwertransporte
Auf dieser Seite erhalten Sie Hinweise zur Beantragung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen im Land Brandenburg sowie zum bundesweiten Verfahrensmanagement für den Großraum- und Schwerverkehr (VEMAGS). Alle Informationen finden Sie auch im Downloadbereich zum Herunterladen.
Grenzwerte
Ob Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO bzw. die Beantragung von Dauergenehmigungen notwendig sind, bemisst sich nach den folgenden Grenzwerten:
Ob Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO bzw. die Beantragung von Dauergenehmigungen notwendig sind, bemisst sich nach den folgenden Grenzwerten:
Leerfahrt
Keine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig bei nachfolgenden Transportparametern:
- LKW & Anhänger: Länge ≤ 18,00 m bzw. 18,75 m; Breite ≤ 2,55 m
- Sattelkraftfahrzeug: Länge ≤ 15,50 m bzw. 16,50 m; Breite ≤ 2,55 m
Lastfahrt
Ohne Anhörung (bis 3 Jahre bundesweit) bei nachfolgenden Transportparametern:
- LKW & Anhänger: Länge bis 23,00 m; Breite bis 3,00 m; Höhe bis 4,00 m
- Sattelkraftfahrzeug: Länge bis 20,00 m bzw. 23,00 m; Breite bis 3,00 m; Höhe bis 4,00 m
- Gesamtgewicht max. 41,8 t
Ladung
- teilbare Ladung: Gesamtgewicht ≤ 40 t (keine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)
- unteilbare Ladung: Gesamtgewicht > 40,0 t (Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)
Leerfahrt
Keine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig bei nachfolgenden Transportparametern:
- LKW & Anhänger: Länge ≤ 18,00 m bzw. 18,75 m; Breite ≤ 2,55 m
- Sattelkraftfahrzeug: Länge ≤ 15,50 m bzw. 16,50 m; Breite ≤ 2,55 m
Lastfahrt
Ohne Anhörung (bis 3 Jahre bundesweit) bei nachfolgenden Transportparametern:
- LKW & Anhänger: Länge bis 23,00 m; Breite bis 3,00 m; Höhe bis 4,00 m
- Sattelkraftfahrzeug: Länge bis 20,00 m bzw. 23,00 m; Breite bis 3,00 m; Höhe bis 4,00 m
- Gesamtgewicht max. 41,8 t
Ladung
- teilbare Ladung: Gesamtgewicht ≤ 40 t (keine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)
- unteilbare Ladung: Gesamtgewicht > 40,0 t (Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)