Begleitung im Großraum- und Schwertransport durch Verwaltungshelfer:innen einer Straßenverkehrsbehörde
Der begleitungspflichtige Großraum- und Schwertransport (GST) auf den öffentlichen Straßen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Damit steigen auch die von den Straßenverkehrsbehörden angeordneten polizeilichen Begleitungen. Durch Übertragung von standardisierten Begleitungsfällen auf private Begleiter:innen als Verwaltungshelfer:innen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde soll die Polizei entlastet werden.
Für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Regelplänen im Zusammenhang mit der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten zur Visualisierung der Verkehrszeichenanordnung durch private Verwaltungshelfer:innen ist im Land Brandenburg mit Ausnahme von Autobahnen der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig. Die dabei zunehmende Komplexität der Aufgaben stellt erhöhte Anforderungen an das Begleitpersonal, welches die polizeiersetzenden Maßnahmen durchführen soll. Der Landesbetrieb Straßenwesen übernimmt als Straßenverkehrsbehörde dabei Aufgaben zur Ausbildung, Anerkennung und Einweisung seiner Verwaltungshelfer:innen.
Im Rahmen der Ausbildung von Begleitpersonal mit Begleitfahrzeuge der 4. Generation als Verwaltungshelfer:in einer Straßenverkehrsbehörde werden die Lehrgänge „Grundqualifikation BF4“ und „Weiterbildung BF4“ angeboten. Die Beschreibungen beider Lehrgänge entnehmen Sie bitte aus den nebenstehenden Links.
Die vorgenannten Ausbildungen sind an folgenden Terminen vorgesehen:
- Weiterbildung BF4 28. bis 30. April 2025
- Grundausbildung BF4 30.Juni bis 11. Juli 2025
- Weiterbildung BF4 15. bis 17. September 2025
Zur Teilnahmeanmeldung beachten Sie bitte die in den Beschreibungen gegebenen Hinweise.
Senden Sie einen formlosen unterschriebenen Antrag an den
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Abteilung 2 – Fachdienste
Dezernat 23 – Großraum und Schwertransporte (GST)
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
oder per E-Mail an: LS-BGST@LS.Brandenburg.de.
Weitere Schulungsangebote: https://www.polizei.bayern.de/verkehr/005587/index.html
Nach erfolgter Ausbildung und bestandener Prüfung erfolgt die Anerkennung als Verwaltungshelfer:in einer Straßenverkehrsbehörde durch Ausstellung eines Ausweises „Geprüfter Transportbegleitung Stufe BF4“ gemäß nebenstehendem Muster: