Leitungen und Sondernutzung
Sondernutzung ist die Benutzung der Straße über den gewöhnlichen Gebrauch zu Transport- und Verkehrszwecken hinaus. Leitungen umfasst die Mitbenutzung der Straße durch Telekommunikationslinien und Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung.
Diese Nutzungen bedürfen der Erlaubnis bzw. Zustimmung des Straßenbaulasträgers und sind rechtzeitig zu beantragen.
Für den Bereich dieser Nutzungen an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg finden Sie auf den nachfolgenden Seiten ausführliche Informationen und Hinweise zur Antragsstellung.
Sondernutzung ist die Benutzung der Straße über den gewöhnlichen Gebrauch zu Transport- und Verkehrszwecken hinaus. Leitungen umfasst die Mitbenutzung der Straße durch Telekommunikationslinien und Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung.
Diese Nutzungen bedürfen der Erlaubnis bzw. Zustimmung des Straßenbaulasträgers und sind rechtzeitig zu beantragen.
Für den Bereich dieser Nutzungen an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg finden Sie auf den nachfolgenden Seiten ausführliche Informationen und Hinweise zur Antragsstellung.