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Öffentliche Bekanntmachungen 2024

  • OPR: Verfügung zur (Teil-) Umstufung L 17, Fehrbellin - 25.09.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Fehrbellin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 02.09.2024

    Mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S. 79) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 155
    wird von Netzknoten (NK) 3243 011 nach NK 3242 004

    über eine Gesamtlänge von 5,503 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Fehrbellin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 02.09.2024

    Mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S. 79) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 155
    wird von Netzknoten (NK) 3243 011 nach NK 3242 004

    über eine Gesamtlänge von 5,503 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • B 112 Ortsumgehung Frankfurt (O): Anhörung und beabsichtigte Vorarbeiten zum Neubau - 04.09.2024

    Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zum Neubau der Bundesstraße (B) 112 Ortsumgehung Frankfurt (O) 3.VA

    Die Straßenbaubehörde beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.g. Bauvorhaben durchzuführen. Zur Bauvorbereitung muss

    in der Zeit vom 30.09.2024 bis zum 30.11.2024

    auf folgende Grundstücke zugegriffen werden um die erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen.

    Folgende Flurstücke sind betroffen:

    Gemeinde/Stadt

    Gemarkung

    Flur

    Flurstücke

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    138

    166, 178, 185, 202, 203, 229, 232, 234-237, 233, 240-243, 326-333, 335, 336, 542, 544, 546, 548, 550, 552, 553, 591, 592, 656, 683, 685- 688, 689, 690, 692, 695, 697

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    140

    36-43, 44/1, 44/2, 33-35

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    141

    381-384

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    155

    1, 4, 6, 7, 14, 15

    Stadt Lebus

    Wulkow b. Booßen

    1

    146, 150, 177, 181-187, 198, 204-208, 211, 212, 344, 345, 349

    Gemeinde Zeschdorf

    Alt Zeschdorf

    2

    10, 12-14, 17, 159

    Gemeinde Zeschdorf

    Alt Zeschdorf

    3

    161-163, 694

    Stadt Lebus

    Schönfließ

    1

    18, 19, 25, 32, 33, 100, 102, 124-126, 130, 137, 139, 141

    Gemeinde Fichtenhöhe

    Gemarkung Niederjesar

    6

    6, 15, 16, 18, 21-26

    Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

    Es ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten und Aufschlussarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich.
    Es werden für die Erkundung des Baugrundes teils mehrere Kleinrammbohrungen, Drucksondierungen und Rammson­dierungen auf den Flurstücken niedergebracht.
    Im Vorfeld der Baugrundaufschlüsse werden mit einer Bohrschnecke drehend Löcher für die Kampfmittelfreimessung hergestellt. Die Bohrschnecke befindet sich an einem ca. 10 t Raupenfahrzeug und besitzt etwa einen Durchmesser von ca. 10 cm.
    Nach erfolgter Kampfmittelfreimessung werden in den Bohrlöchern oder im direkten Umfeld die Kleinrammbohrungen maschinell mit einem Lochdurchmesser von etwa 50 mm Durchmesser abgeteuft und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrlöcher werden anschließend wieder mit Erdreich verfüllt.
    Die Löcher der Drucksondierungen und der Rammsondierungen haben einen Durchmesser von etwa 42 mm. Diese Sondierungen dienen zur Ermittlung der Lagerungsverhältnisse des anstehenden Bodens. Die Sondierlöcher werden anschließend wieder mit Erdreich verfüllt.
    Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück je Aufschlusspunkt auf einer Fläche von rd. 50 m² maximal 1 bis 2 Tage in Anspruch genommen. Die Kleinrammbohr- und Rammsondiergeräte besitzen etwa die Größe eines Kleintransporters. Das Drucksondiergerät befindet sich auf einem LKW und hat ein Gesamtgewicht von etwa 23 t.

    Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

    Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

    Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

    Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Senden Sie Ihre Hinweise bitte bis 2 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung per Mail an Cornelia.Jacht@ls.Brandenburg.de. Gern können Sie auch per Post Ihre Hinweise an den
    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    senden. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

    Im Auftrag

    gez. Cornelia Jacht
    Sachgebietsleiterin Planfeststellung und Grunderwerb Ost

    Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zum Neubau der Bundesstraße (B) 112 Ortsumgehung Frankfurt (O) 3.VA

    Die Straßenbaubehörde beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.g. Bauvorhaben durchzuführen. Zur Bauvorbereitung muss

    in der Zeit vom 30.09.2024 bis zum 30.11.2024

    auf folgende Grundstücke zugegriffen werden um die erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen.

    Folgende Flurstücke sind betroffen:

    Gemeinde/Stadt

    Gemarkung

    Flur

    Flurstücke

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    138

    166, 178, 185, 202, 203, 229, 232, 234-237, 233, 240-243, 326-333, 335, 336, 542, 544, 546, 548, 550, 552, 553, 591, 592, 656, 683, 685- 688, 689, 690, 692, 695, 697

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    140

    36-43, 44/1, 44/2, 33-35

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    141

    381-384

    Frankfurt (Oder)

    Frankfurt (Oder)

    155

    1, 4, 6, 7, 14, 15

    Stadt Lebus

    Wulkow b. Booßen

    1

    146, 150, 177, 181-187, 198, 204-208, 211, 212, 344, 345, 349

    Gemeinde Zeschdorf

    Alt Zeschdorf

    2

    10, 12-14, 17, 159

    Gemeinde Zeschdorf

    Alt Zeschdorf

    3

    161-163, 694

    Stadt Lebus

    Schönfließ

    1

    18, 19, 25, 32, 33, 100, 102, 124-126, 130, 137, 139, 141

    Gemeinde Fichtenhöhe

    Gemarkung Niederjesar

    6

    6, 15, 16, 18, 21-26

    Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

    Es ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten und Aufschlussarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich.
    Es werden für die Erkundung des Baugrundes teils mehrere Kleinrammbohrungen, Drucksondierungen und Rammson­dierungen auf den Flurstücken niedergebracht.
    Im Vorfeld der Baugrundaufschlüsse werden mit einer Bohrschnecke drehend Löcher für die Kampfmittelfreimessung hergestellt. Die Bohrschnecke befindet sich an einem ca. 10 t Raupenfahrzeug und besitzt etwa einen Durchmesser von ca. 10 cm.
    Nach erfolgter Kampfmittelfreimessung werden in den Bohrlöchern oder im direkten Umfeld die Kleinrammbohrungen maschinell mit einem Lochdurchmesser von etwa 50 mm Durchmesser abgeteuft und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrlöcher werden anschließend wieder mit Erdreich verfüllt.
    Die Löcher der Drucksondierungen und der Rammsondierungen haben einen Durchmesser von etwa 42 mm. Diese Sondierungen dienen zur Ermittlung der Lagerungsverhältnisse des anstehenden Bodens. Die Sondierlöcher werden anschließend wieder mit Erdreich verfüllt.
    Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück je Aufschlusspunkt auf einer Fläche von rd. 50 m² maximal 1 bis 2 Tage in Anspruch genommen. Die Kleinrammbohr- und Rammsondiergeräte besitzen etwa die Größe eines Kleintransporters. Das Drucksondiergerät befindet sich auf einem LKW und hat ein Gesamtgewicht von etwa 23 t.

    Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

    Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

    Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

    Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Senden Sie Ihre Hinweise bitte bis 2 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung per Mail an Cornelia.Jacht@ls.Brandenburg.de. Gern können Sie auch per Post Ihre Hinweise an den
    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    senden. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

    Im Auftrag

    gez. Cornelia Jacht
    Sachgebietsleiterin Planfeststellung und Grunderwerb Ost

  • UM: Verfügung zur Umstufung der L 215, Templin - 31.07.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 14. Juni 2024

    Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S. 79) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010 wird von Netzknoten (NK) 2947 004 bis NK 2946 010

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 14. Juni 2024

    Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S. 79) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010 wird von Netzknoten (NK) 2947 004 bis NK 2946 010

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • PR: Verfügung zur Umstufung der L 133, Karstädt - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch  Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 133 wird in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010

    über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

     Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

     Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch  Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 133 wird in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010

    über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

     Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

     Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • PR: Verfügung zur Umstufung der L 134, Karstädt - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

     Die Landesstraße (L) 134 wird in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014

    über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 01. September 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

     Die Landesstraße (L) 134 wird in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014

    über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • EE: Verfügung zur Umstufung der L 601, Finsterwalde, Heideland und Doberlug Kirchhain - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050,

    wird von Netzknoten (NK) 4348 032A nach NK 4347 012

    über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 5, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim 

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

     erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050,

    wird von Netzknoten (NK) 4348 032A nach NK 4347 012

    über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 5, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim 

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

     erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • EE: Verfügung zur Umstufung der L 622, Finsterwalde und Rückersdorf - 24.04.2024

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 622, Abschnitte 005, 006AB und 020,
    wird von Netzknoten (NK) 4448 004 nach NK 4447 003

    über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Verfügung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 13. März 2024

    Mit Wirkung zum 1. August 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 13) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 622, Abschnitte 005, 006AB und 020,
    wird von Netzknoten (NK) 4448 004 nach NK 4447 003

    über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    erhoben werden.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • OPR: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 17, Fehrbellin - 27.03.2024

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Fehrbellin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Februar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 über eine Länge von 5,503 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bis zur Kreuzung der L 173 und dem Abschnitt 160 der L 17 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 6], S. 19) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 31.12.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 17 soll im Abschnitt 150 von Station 4,249 bis NK 3243 011 und im Abschnitt 155 von Netzknoten 3243 011 nach Netzknoten 3242 004 über eine Gesamtlänge von 5,503 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Ostprignitz-Ruppin sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag
    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Fehrbellin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Februar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 über eine Länge von 5,503 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bis zur Kreuzung der L 173 und dem Abschnitt 160 der L 17 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 6], S. 19) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 31.12.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 17 soll im Abschnitt 150 von Station 4,249 bis NK 3243 011 und im Abschnitt 155 von Netzknoten 3243 011 nach Netzknoten 3242 004 über eine Gesamtlänge von 5,503 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Ostprignitz-Ruppin sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag
    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • UM: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Templin - 28.02.2024

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 17. Januar 2024

     Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
    soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

     Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 17. Januar 2024

     Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
    soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

     Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

     Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • PR: Ankündigung zur Umstufung der L 134, Karstädt - 14.02.2024

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 134, Abschnitte 055 und 060, in der Gemeinde Karstädt über eine Länge von 6,827 km zwischen Groß Warnow und Reckenzin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 134 soll in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014 über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 134 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 134, Abschnitte 055 und 060, in der Gemeinde Karstädt über eine Länge von 6,827 km zwischen Groß Warnow und Reckenzin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 134 soll in den Abschnitten 055 und 060 von Netzknoten (NK) 2735 013 nach NK 2736 014 über eine Gesamtlänge von 6,827 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • PR: Ankündigung zur Umstufung der L 133, Karstädt - 14.02.2024

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 133, Abschnitte 013 und 020, in der Gemeinde Karstädt vollständig über eine Länge von 5,649 km zwischen Reckenzin und Dallmin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 133 soll in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010 über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 133 in der Gemeinde Karstädt im Landkreis Prignitz

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Januar 2024

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 133, Abschnitte 013 und 020, in der Gemeinde Karstädt vollständig über eine Länge von 5,649 km zwischen Reckenzin und Dallmin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. September 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 133 soll in den Abschnitten 013 und 020 von Netzknoten (NK) 2736 014 nach NK 2736 010 über eine Gesamtlänge von 5,649 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Gemeindestraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • OHV: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Zehdenick - 31.01.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
    wird ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

    über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
    wird ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

    über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • OHV: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 17, Kremmen - 31.01.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
    wird von Netzknoten (NK) 3243 004 bis Station 4,249

    über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
    wird von Netzknoten (NK) 3243 004 bis Station 4,249

    über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • OHV: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Kremmen - 31.01.2024

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
    wird ab Station 0,003 hinter Netzknoten (NK) 3243 014 nach NK 3243 004

    über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

     Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
    wird ab Station 0,003 hinter Netzknoten (NK) 3243 014 nach NK 3243 004

    über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

     Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

     

  • EE: Ankündigung zur Umstufung der L 622, Finsterwalde und Rückersdorf - 31.01.2024

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

     Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 622 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 9,354 km beginnend an der L 62 von Netzknoten(NK) 4448 004 in der Gemeinde Finsterwalde nach NK 4447 003 an der L 653/L 622 Abs. 030 in der Gemeinde Rückersdorf abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 622, Abschnitte 005, 006AB und 020, soll von NK 4448 004 nach NK 4447 003 über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 622 in den Gemeinden Finsterwalde und Rückersdorf im Landkreis Elbe-Elster

     Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 622 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 9,354 km beginnend an der L 62 von Netzknoten(NK) 4448 004 in der Gemeinde Finsterwalde nach NK 4447 003 an der L 653/L 622 Abs. 030 in der Gemeinde Rückersdorf abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 622, Abschnitte 005, 006AB und 020, soll von NK 4448 004 nach NK 4447 003 über eine Gesamtlänge von 9,354 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • EE: Ankündigung zur Umstufung der L 601, Finsterwalde, Heideland und Doberlug Kirchhain - 31.01.2024

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 601 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 11,456 km von Netzknoten(NK) 4348 032A in Finsterwalde nach NK 4347 012 in der Gemeinde Doberlug-Kirchhain abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050, soll von NK 4348 032A nach NK 4347 012 über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur Umstufung der Landesstraße (L) 601 in den Gemeinden Finsterwalde, Heideland und Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 15. Dezember 2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 601 im Landkreis Elbe-Elster über eine Länge von 11,456 km von Netzknoten(NK) 4348 032A in Finsterwalde nach NK 4347 012 in der Gemeinde Doberlug-Kirchhain abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 1. August 2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 601, Abschnitte 005, 007OB, 015, 020, 030, 040 und 050, soll von NK 4348 032A nach NK 4347 012 über eine Gesamtlänge von 11,456 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Elbe-Elster sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    in 15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste