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2023

HVL: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Nauen - 27.12.2023

Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 23. November 2023

Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I, S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

Die L 16 wird

- im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014 und
- im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 23. November 2023

Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I, S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

Die L 16 wird

- im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014 und
- im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 17, Kremmen - 25.10.2023

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 im Abschnitt 150 über eine Länge von 4,249 km zwischen dem Netzknoten (NK) an der L 16 Abschnitt 105/K 6524 Abschnitt 020 bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
soll von NK 3243 004 bis Station 4,249

über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 im Abschnitt 150 über eine Länge von 4,249 km zwischen dem Netzknoten (NK) an der L 16 Abschnitt 105/K 6524 Abschnitt 020 bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
soll von NK 3243 004 bis Station 4,249

über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

HVL: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Nauen- 25.10.2023

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 im Landkreis Havelland über eine Länge von 4,391 km zwischen dem Netzknoten (NK) 3343 002 an der Bundesstraße (B) 273 in Börnicke und dem Ende des Streckenabschnitts an der Landkreisgrenze Havelland/Oberhavel abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die L 16 soll im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014
und im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 im Landkreis Havelland über eine Länge von 4,391 km zwischen dem Netzknoten (NK) 3343 002 an der Bundesstraße (B) 273 in Börnicke und dem Ende des Streckenabschnitts an der Landkreisgrenze Havelland/Oberhavel abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die L 16 soll im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014
und im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Kremmen - 25.10.2023

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmenim Landkreis Oberhavel

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 über eine Länge von 0,259 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Havelland und dem Netzknoten (NK) an der L 17 Abschnitt 150/K 6524 Abschnitt 020 abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
soll ab Station 0,003 hinter NK 3243 014 nach NK 3243 004

über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmenim Landkreis Oberhavel

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 über eine Länge von 0,259 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Havelland und dem Netzknoten (NK) an der L 17 Abschnitt 150/K 6524 Abschnitt 020 abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
soll ab Station 0,003 hinter NK 3243 014 nach NK 3243 004

über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

UM: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Templin - 25.10.2023

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarte
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

 

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarte
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

 

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Zehdenick - 25.10.2023

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 über eine Länge von 8,725 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Uckermark an der Station 7,075 im Abschnitt 010 und dem Ende der Strecke an der B 109 abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
soll ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 über eine Länge von 8,725 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Uckermark an der Station 7,075 im Abschnitt 010 und dem Ende der Strecke an der B 109 abgestuft werden.

Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
soll ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

einzulegen.

Im Auftrag

Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste

B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle - 13.07.2023

Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die Vorhaben „B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Pohlitz, Eisenhüttenstadt, Diehlo, Fünfeichen, Möbiskruge, Neuzelle, Streichwitz, Wellmitz

Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den o.g. Gemarkungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.03.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke in den o.g. Gemarkungen zugegriffen werden.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemeinde Siehdichum

Gemarkung Flur Flurstück

Pohlitz

122125

3 128/2

Amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt

Gemarkung Flur Flurstück

Eisenhüttenstadt

120301
4 285, 286, 294/2, 295, 296, 297, 298/1, 298/2, 300, 562, 628
5 1/1, 5, 23, 93, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 303
8 105, 109, 110, 422, 438, 439, 440, 441, 442, 459, 460, 461, 462, 464, 465, 466, 467, 469, 470, 471, 548, 550, 566

Diehlo

122108
1 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 42, 43, 350, 351, 352, 358
2 158, 159/1, 162, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 295, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 317, 319, 458, 460, 462, 464, 466, 498, 499, 508, 518, 541, 542, 543, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 605, 614, 658

Gemeinde Schlaubetal

Gemarkung Flur Flurstück

Fünfeichen

122109

3 12/1, 20/2, 21/2, 22, 57, 58, 59, 60, 61, 86, 92, 94, 95, 96/2, 96/3, 98/1, 98/2, 98/3, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 112/1, 112/2, 113/10, 113/11, 172, 174, 187, 189, 191, 192, 196, 197, 205, 206, 251, 255, 256, 258, 259, 263, 264

 

Gemeinde Neuzelle

Gemarkung Flur Flurstück

Möbiskruge

122121

2 138, 139, 140, 141, 142, 151, 153, 162, 163, 166, 167, 168, 169, 170, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 210, 219, 220, 317, 327, 328, 342
4 23, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43

Neuzelle

122123

1 559, 561, 562/1, 562/2, 563, 576/2, 577, 590, 601/1, 601/2, 603, 609, 610, 611, 612/1, 612/2, 613, 614, 615, 626, 630/4, 637, 638, 640, 641, 663, 920, 922, 1123, 1126, 1128, 1131, 1132, 1133, 1134, 1237, 1267, 1458, 1461, 1463, 1464, 1466
2 50, 237, 243, 244, 247/1, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 341, 342, 343, 394, 395, 396, 397, 398, 404, 405, 406, 408, 409, 467,468, 471, 496, 598, 602, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 628, 629, 630, 631, 662, 664, 668, 670, 672, 677, 679, 681, 973, 974, 975, 976, 1020, 1027

Streichwitz

122131
1 268, 272, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 300, 301, 304, 305, 326, 328, 329, 337, 288, 297

Gemeinde Neißemünde

Gemarkung Flur Flurstück
Wellmitz 1 27, 28, 29, 137, 145, 146, 147, 148, 149,151, 153, 178, 179, 180, 181, 182, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 207, 211, 215, 219, 223, 227, 231, 235, 236, 237, 238, 241, 242, 243, 244, 259
2 326, 328, 323, 327, 329, 324, 348, 350, 298, 297

 

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Durchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch an Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werde die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie der Oberförsterei und den Naturschutzbehörden.

Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt und auch für die Überfahrten werden Fahrwege abgestimmt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Im Auftrag

gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter

Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die Vorhaben „B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Pohlitz, Eisenhüttenstadt, Diehlo, Fünfeichen, Möbiskruge, Neuzelle, Streichwitz, Wellmitz

Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den o.g. Gemarkungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.03.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke in den o.g. Gemarkungen zugegriffen werden.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemeinde Siehdichum

Gemarkung Flur Flurstück

Pohlitz

122125

3 128/2

Amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt

Gemarkung Flur Flurstück

Eisenhüttenstadt

120301
4 285, 286, 294/2, 295, 296, 297, 298/1, 298/2, 300, 562, 628
5 1/1, 5, 23, 93, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 303
8 105, 109, 110, 422, 438, 439, 440, 441, 442, 459, 460, 461, 462, 464, 465, 466, 467, 469, 470, 471, 548, 550, 566

Diehlo

122108
1 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 42, 43, 350, 351, 352, 358
2 158, 159/1, 162, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 295, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 317, 319, 458, 460, 462, 464, 466, 498, 499, 508, 518, 541, 542, 543, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 605, 614, 658

Gemeinde Schlaubetal

Gemarkung Flur Flurstück

Fünfeichen

122109

3 12/1, 20/2, 21/2, 22, 57, 58, 59, 60, 61, 86, 92, 94, 95, 96/2, 96/3, 98/1, 98/2, 98/3, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 112/1, 112/2, 113/10, 113/11, 172, 174, 187, 189, 191, 192, 196, 197, 205, 206, 251, 255, 256, 258, 259, 263, 264

 

Gemeinde Neuzelle

Gemarkung Flur Flurstück

Möbiskruge

122121

2 138, 139, 140, 141, 142, 151, 153, 162, 163, 166, 167, 168, 169, 170, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 210, 219, 220, 317, 327, 328, 342
4 23, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43

Neuzelle

122123

1 559, 561, 562/1, 562/2, 563, 576/2, 577, 590, 601/1, 601/2, 603, 609, 610, 611, 612/1, 612/2, 613, 614, 615, 626, 630/4, 637, 638, 640, 641, 663, 920, 922, 1123, 1126, 1128, 1131, 1132, 1133, 1134, 1237, 1267, 1458, 1461, 1463, 1464, 1466
2 50, 237, 243, 244, 247/1, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 341, 342, 343, 394, 395, 396, 397, 398, 404, 405, 406, 408, 409, 467,468, 471, 496, 598, 602, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 628, 629, 630, 631, 662, 664, 668, 670, 672, 677, 679, 681, 973, 974, 975, 976, 1020, 1027

Streichwitz

122131
1 268, 272, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 300, 301, 304, 305, 326, 328, 329, 337, 288, 297

Gemeinde Neißemünde

Gemarkung Flur Flurstück
Wellmitz 1 27, 28, 29, 137, 145, 146, 147, 148, 149,151, 153, 178, 179, 180, 181, 182, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 207, 211, 215, 219, 223, 227, 231, 235, 236, 237, 238, 241, 242, 243, 244, 259
2 326, 328, 323, 327, 329, 324, 348, 350, 298, 297

 

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Durchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch an Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werde die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie der Oberförsterei und den Naturschutzbehörden.

Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt und auch für die Überfahrten werden Fahrwege abgestimmt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Im Auftrag

gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter

Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West) - 13.07.2023

Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben „Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West)“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg

Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 30.04.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke (Gemarkung Bad Freienwalde / Dannenberg) zugegriffen werden.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bad Freienwalde

009

16/3

Dannenberg

005

1

Bad Freienwalde

009

27

Bad Freienwalde

009

17

Bad Freienwalde

009

145

Bad Freienwalde

009

1

Bad Freienwalde

016

18

Bad Freienwalde

016

19

Bad Freienwalde

016

20

Bad Freienwalde

016

21

Bad Freienwalde

017

167

Bad Freienwalde

017

168

Bad Freienwalde

017

169

Bad Freienwalde

017

170

Bad Freienwalde

017

171

Bad Freienwalde

017

172

Bad Freienwalde

017

173

Bad Freienwalde

017

174

Bad Freienwalde

017

149

Bad Freienwalde

017

150

Bad Freienwalde

017

153

Bad Freienwalde

017

245

Bad Freienwalde

017

264

Bad Freienwalde

017

244

Bad Freienwalde

017

144

Bad Freienwalde

017

48

Bad Freienwalde

017

61

Bad Freienwalde

017

274

Bad Freienwalde

017

60

Bad Freienwalde

017

57/2

Bad Freienwalde

017

56

Bad Freienwalde

017

53

Bad Freienwalde

017

54

Bad Freienwalde

018

486

Bad Freienwalde

018

620

Bad Freienwalde

018

447/4

Bad Freienwalde

018

456

Bad Freienwalde

018

458

Bad Freienwalde

018

677

Bad Freienwalde

018

221

Bad Freienwalde

018

220

Bad Freienwalde

018

223

Bad Freienwalde

018

222

Bad Freienwalde

018

219

Bad Freienwalde

018

141

Bad Freienwalde

018

143

Bad Freienwalde

018

144

Bad Freienwalde

018

145

Bad Freienwalde

018

146

Bad Freienwalde

018

147

Bad Freienwalde

018

148

Bad Freienwalde

018

153

Bad Freienwalde

018

154

Bad Freienwalde

018

156/1

Bad Freienwalde

018

156/2

Bad Freienwalde

018

157

Bad Freienwalde

018

162

Bad Freienwalde

018

163

Bad Freienwalde

018

165

Bad Freienwalde

018

167

Bad Freienwalde

018

173

Bad Freienwalde

018

174

Bad Freienwalde

018

175

Bad Freienwalde

018

177

Bad Freienwalde

001

340

Bad Freienwalde

001

824

Bad Freienwalde

001

345

Bad Freienwalde

001

828

Bad Freienwalde

001

826

Bad Freienwalde

001

493

Bad Freienwalde

001

872

Bad Freienwalde

001

874

Bad Freienwalde

001

877

Bad Freienwalde

001

146

Bad Freienwalde

001

879

Bad Freienwalde

001

1112

Bad Freienwalde

001

82

Bad Freienwalde

001

190

Bad Freienwalde

001

1014

Bad Freienwalde

001

1015

Bad Freienwalde

001

1013

Bad Freienwalde

001

1008

Bad Freienwalde

001

74

Bad Freienwalde

001

979

Bad Freienwalde

001

985

Bad Freienwalde

001

988

Bad Freienwalde

001

59

Bad Freienwalde

001

995

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Kerndurchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt in Abstimmung mit der Försterei und den Naturschutzbehörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme

Landesbetrieb Straßenwesen
Sachgebiet 323
Müllroser Chaussee 51
15236 Frankfurt (0)

bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

Im Auftrag

gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter

Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben „Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West)“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg

Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 30.04.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke (Gemarkung Bad Freienwalde / Dannenberg) zugegriffen werden.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bad Freienwalde

009

16/3

Dannenberg

005

1

Bad Freienwalde

009

27

Bad Freienwalde

009

17

Bad Freienwalde

009

145

Bad Freienwalde

009

1

Bad Freienwalde

016

18

Bad Freienwalde

016

19

Bad Freienwalde

016

20

Bad Freienwalde

016

21

Bad Freienwalde

017

167

Bad Freienwalde

017

168

Bad Freienwalde

017

169

Bad Freienwalde

017

170

Bad Freienwalde

017

171

Bad Freienwalde

017

172

Bad Freienwalde

017

173

Bad Freienwalde

017

174

Bad Freienwalde

017

149

Bad Freienwalde

017

150

Bad Freienwalde

017

153

Bad Freienwalde

017

245

Bad Freienwalde

017

264

Bad Freienwalde

017

244

Bad Freienwalde

017

144

Bad Freienwalde

017

48

Bad Freienwalde

017

61

Bad Freienwalde

017

274

Bad Freienwalde

017

60

Bad Freienwalde

017

57/2

Bad Freienwalde

017

56

Bad Freienwalde

017

53

Bad Freienwalde

017

54

Bad Freienwalde

018

486

Bad Freienwalde

018

620

Bad Freienwalde

018

447/4

Bad Freienwalde

018

456

Bad Freienwalde

018

458

Bad Freienwalde

018

677

Bad Freienwalde

018

221

Bad Freienwalde

018

220

Bad Freienwalde

018

223

Bad Freienwalde

018

222

Bad Freienwalde

018

219

Bad Freienwalde

018

141

Bad Freienwalde

018

143

Bad Freienwalde

018

144

Bad Freienwalde

018

145

Bad Freienwalde

018

146

Bad Freienwalde

018

147

Bad Freienwalde

018

148

Bad Freienwalde

018

153

Bad Freienwalde

018

154

Bad Freienwalde

018

156/1

Bad Freienwalde

018

156/2

Bad Freienwalde

018

157

Bad Freienwalde

018

162

Bad Freienwalde

018

163

Bad Freienwalde

018

165

Bad Freienwalde

018

167

Bad Freienwalde

018

173

Bad Freienwalde

018

174

Bad Freienwalde

018

175

Bad Freienwalde

018

177

Bad Freienwalde

001

340

Bad Freienwalde

001

824

Bad Freienwalde

001

345

Bad Freienwalde

001

828

Bad Freienwalde

001

826

Bad Freienwalde

001

493

Bad Freienwalde

001

872

Bad Freienwalde

001

874

Bad Freienwalde

001

877

Bad Freienwalde

001

146

Bad Freienwalde

001

879

Bad Freienwalde

001

1112

Bad Freienwalde

001

82

Bad Freienwalde

001

190

Bad Freienwalde

001

1014

Bad Freienwalde

001

1015

Bad Freienwalde

001

1013

Bad Freienwalde

001

1008

Bad Freienwalde

001

74

Bad Freienwalde

001

979

Bad Freienwalde

001

985

Bad Freienwalde

001

988

Bad Freienwalde

001

59

Bad Freienwalde

001

995

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Kerndurchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt in Abstimmung mit der Försterei und den Naturschutzbehörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme

Landesbetrieb Straßenwesen
Sachgebiet 323
Müllroser Chaussee 51
15236 Frankfurt (0)

bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

Im Auftrag

gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter

B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde: Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen - 04.07.2023

B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde Aktualisierung der Planfeststellungsunterlage
hier: Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt die vorliegende Planung zur oben genannten Baumaßnahme zu überarbeiten und an das geodätischen Höhen- und Lagesystems anzupassen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß weiter planen zu können, ist es notwendig, auf nachfolgenden Flurstücken:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Hohenschönhausen

34

135, 374, 431, 432, 459

Falkenberg Gemeinde

1

424-427, 211/54, 394/50, 396/50, 397/50, 399/50, 400/50, 401/50, 402/50, 403/50

Marzahn

285

407, 408, 410, 411, 413-416, 425-427, 434

Marzahn

286

7603, 7604, 7663, 7714

Ahrensfelde

3

339-341, 343, 344, 346, 349-351, 353-356, 395, 363, 365, 370, 436, 459, 460, 466, 467, 468

Ahrensfelde

3

42, 43, 105/1, 105/2, 107, 111, 113/3-113/5, 114/2, 115/3, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 123/2, 123/4, 123/7, 124/1-124/3, 131, 134, 162, 163, 167-189, 191-193, 195-198

Ahrensfelde

3

211, 212, 269, 274/1, 274/2, 275, 287, 288, 294-301, 303-311, 314-317, 320, 323-326, 338, 410

Ahrensfelde

3

661, 662, 832-862, 866-871, 877-879, 882, 883, 890, 891, 899, 900, 902, 904, 905, 918, 919, 922, 924-926, 928, 931, 932, 934, 946, 1039-1041, 1045, 1087, 1088, 1123, 1147-1153, 1170, 1171, 1210, 1211, 1215, 1218-1222, 1224, 1233-1235, 1243, 1256, 1282-1302, 1304, 1908, 1310,

Ahrensfelde

4

100, 107, 108, 110, 116, 141, 157-160, 162, 163, 189-193, 218, 234

Blumberg

5

25, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93

Blumberg

18

6/3, 8/4, 9, 13/1, 14, 16, 17, 20, 21/1, 24, 27, 29, 30, 31, 36, 41, 43, 44, 48-50, 53-59, 52, 65, 72-83, 91-93, 100, 102

Blumberg

19

56/1, 57, 111, 115, 120, 121, 123-126, 133, 135-137, 156-159, 213, 217-220, 234, 237, 241, 242

Eiche

1

1, 33/1, 83, 91, 93, 94, 100, 144/3, 145, 146/3, 152, 183, 186, 187, 188

Eiche

2

1, 3, 4, 962

in der Zeit vom 01.08.2023 bis 30.11.2023 vorbereitende Arbeiten durchzuführen.

Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welchen nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (Bsp. Lärmschutz) und die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch von ihr beauftragte Unternehmen.

Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese nach § 16a FStrG zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden selbstverständlich ausgeglichen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Ihren Antrag oder auf Antrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung der geplanten Straße entschieden. Sollten Sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sein, so verständigen Sie mich bitte umgehend. Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dienststätte Eberswalde
Tramper Chaussee 3 Haus 8
16225 Eberswalde.

Im Auftrag

gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter

B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde Aktualisierung der Planfeststellungsunterlage
hier: Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt die vorliegende Planung zur oben genannten Baumaßnahme zu überarbeiten und an das geodätischen Höhen- und Lagesystems anzupassen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß weiter planen zu können, ist es notwendig, auf nachfolgenden Flurstücken:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Hohenschönhausen

34

135, 374, 431, 432, 459

Falkenberg Gemeinde

1

424-427, 211/54, 394/50, 396/50, 397/50, 399/50, 400/50, 401/50, 402/50, 403/50

Marzahn

285

407, 408, 410, 411, 413-416, 425-427, 434

Marzahn

286

7603, 7604, 7663, 7714

Ahrensfelde

3

339-341, 343, 344, 346, 349-351, 353-356, 395, 363, 365, 370, 436, 459, 460, 466, 467, 468

Ahrensfelde

3

42, 43, 105/1, 105/2, 107, 111, 113/3-113/5, 114/2, 115/3, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 123/2, 123/4, 123/7, 124/1-124/3, 131, 134, 162, 163, 167-189, 191-193, 195-198

Ahrensfelde

3

211, 212, 269, 274/1, 274/2, 275, 287, 288, 294-301, 303-311, 314-317, 320, 323-326, 338, 410

Ahrensfelde

3

661, 662, 832-862, 866-871, 877-879, 882, 883, 890, 891, 899, 900, 902, 904, 905, 918, 919, 922, 924-926, 928, 931, 932, 934, 946, 1039-1041, 1045, 1087, 1088, 1123, 1147-1153, 1170, 1171, 1210, 1211, 1215, 1218-1222, 1224, 1233-1235, 1243, 1256, 1282-1302, 1304, 1908, 1310,

Ahrensfelde

4

100, 107, 108, 110, 116, 141, 157-160, 162, 163, 189-193, 218, 234

Blumberg

5

25, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93

Blumberg

18

6/3, 8/4, 9, 13/1, 14, 16, 17, 20, 21/1, 24, 27, 29, 30, 31, 36, 41, 43, 44, 48-50, 53-59, 52, 65, 72-83, 91-93, 100, 102

Blumberg

19

56/1, 57, 111, 115, 120, 121, 123-126, 133, 135-137, 156-159, 213, 217-220, 234, 237, 241, 242

Eiche

1

1, 33/1, 83, 91, 93, 94, 100, 144/3, 145, 146/3, 152, 183, 186, 187, 188

Eiche

2

1, 3, 4, 962

in der Zeit vom 01.08.2023 bis 30.11.2023 vorbereitende Arbeiten durchzuführen.

Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welchen nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (Bsp. Lärmschutz) und die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch von ihr beauftragte Unternehmen.

Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese nach § 16a FStrG zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden selbstverständlich ausgeglichen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Ihren Antrag oder auf Antrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung der geplanten Straße entschieden. Sollten Sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sein, so verständigen Sie mich bitte umgehend. Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dienststätte Eberswalde
Tramper Chaussee 3 Haus 8
16225 Eberswalde.

Im Auftrag

gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter