Toolbar-Menü
Hauptmenü

2023

  • HVL: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Nauen - 27.12.2023

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 23. November 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I, S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die L 16 wird

    - im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014 und
    - im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

    über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

    Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 23. November 2023

    Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I, S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:

    Die L 16 wird

    - im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014 und
    - im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

    über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland.

    Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

    Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 17, Kremmen - 25.10.2023

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 im Abschnitt 150 über eine Länge von 4,249 km zwischen dem Netzknoten (NK) an der L 16 Abschnitt 105/K 6524 Abschnitt 020 bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
    soll von NK 3243 004 bis Station 4,249

    über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 im Abschnitt 150 über eine Länge von 4,249 km zwischen dem Netzknoten (NK) an der L 16 Abschnitt 105/K 6524 Abschnitt 020 bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
    soll von NK 3243 004 bis Station 4,249

    über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • HVL: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Nauen- 25.10.2023

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 im Landkreis Havelland über eine Länge von 4,391 km zwischen dem Netzknoten (NK) 3343 002 an der Bundesstraße (B) 273 in Börnicke und dem Ende des Streckenabschnitts an der Landkreisgrenze Havelland/Oberhavel abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 16 soll im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014
    und im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

    über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 im Landkreis Havelland über eine Länge von 4,391 km zwischen dem Netzknoten (NK) 3343 002 an der Bundesstraße (B) 273 in Börnicke und dem Ende des Streckenabschnitts an der Landkreisgrenze Havelland/Oberhavel abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die L 16 soll im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014
    und im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003

    über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Kremmen - 25.10.2023

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmenim Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 über eine Länge von 0,259 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Havelland und dem Netzknoten (NK) an der L 17 Abschnitt 150/K 6524 Abschnitt 020 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
    soll ab Station 0,003 hinter NK 3243 014 nach NK 3243 004

    über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmenim Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 über eine Länge von 0,259 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Havelland und dem Netzknoten (NK) an der L 17 Abschnitt 150/K 6524 Abschnitt 020 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
    soll ab Station 0,003 hinter NK 3243 014 nach NK 3243 004

    über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • UM: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Templin - 25.10.2023

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
    soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarte
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

     

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
    soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075

    über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarte
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

     

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Zehdenick - 25.10.2023

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 über eine Länge von 8,725 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Uckermark an der Station 7,075 im Abschnitt 010 und dem Ende der Strecke an der B 109 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
    soll ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

    über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

    Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel

    Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023

    Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 über eine Länge von 8,725 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Uckermark an der Station 7,075 im Abschnitt 010 und dem Ende der Strecke an der B 109 abgestuft werden.

    Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:

    Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
    soll ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002

    über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.

    Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.

    Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.

    Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Betriebssitz Hoppegarten
    Lindenallee 51
    15366 Hoppegarten

    einzulegen.

    Im Auftrag

    Mike Koehler
    Abteilungsleiter Fachdienste

  • B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle - 13.07.2023

    Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die Vorhaben „B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Pohlitz, Eisenhüttenstadt, Diehlo, Fünfeichen, Möbiskruge, Neuzelle, Streichwitz, Wellmitz

    Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den o.g. Gemarkungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.03.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke in den o.g. Gemarkungen zugegriffen werden.

    Folgende Flurstücke sind betroffen:

    Gemeinde Siehdichum

    Gemarkung Flur Flurstück

    Pohlitz

    122125

    3 128/2

    Amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt

    Gemarkung Flur Flurstück

    Eisenhüttenstadt

    120301
    4 285, 286, 294/2, 295, 296, 297, 298/1, 298/2, 300, 562, 628
    5 1/1, 5, 23, 93, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 303
    8 105, 109, 110, 422, 438, 439, 440, 441, 442, 459, 460, 461, 462, 464, 465, 466, 467, 469, 470, 471, 548, 550, 566

    Diehlo

    122108
    1 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 42, 43, 350, 351, 352, 358
    2 158, 159/1, 162, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 295, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 317, 319, 458, 460, 462, 464, 466, 498, 499, 508, 518, 541, 542, 543, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 605, 614, 658

    Gemeinde Schlaubetal

    Gemarkung Flur Flurstück

    Fünfeichen

    122109

    3 12/1, 20/2, 21/2, 22, 57, 58, 59, 60, 61, 86, 92, 94, 95, 96/2, 96/3, 98/1, 98/2, 98/3, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 112/1, 112/2, 113/10, 113/11, 172, 174, 187, 189, 191, 192, 196, 197, 205, 206, 251, 255, 256, 258, 259, 263, 264

     

    Gemeinde Neuzelle

    Gemarkung Flur Flurstück

    Möbiskruge

    122121

    2 138, 139, 140, 141, 142, 151, 153, 162, 163, 166, 167, 168, 169, 170, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 210, 219, 220, 317, 327, 328, 342
    4 23, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43

    Neuzelle

    122123

    1 559, 561, 562/1, 562/2, 563, 576/2, 577, 590, 601/1, 601/2, 603, 609, 610, 611, 612/1, 612/2, 613, 614, 615, 626, 630/4, 637, 638, 640, 641, 663, 920, 922, 1123, 1126, 1128, 1131, 1132, 1133, 1134, 1237, 1267, 1458, 1461, 1463, 1464, 1466
    2 50, 237, 243, 244, 247/1, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 341, 342, 343, 394, 395, 396, 397, 398, 404, 405, 406, 408, 409, 467,468, 471, 496, 598, 602, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 628, 629, 630, 631, 662, 664, 668, 670, 672, 677, 679, 681, 973, 974, 975, 976, 1020, 1027

    Streichwitz

    122131
    1 268, 272, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 300, 301, 304, 305, 326, 328, 329, 337, 288, 297

    Gemeinde Neißemünde

    Gemarkung Flur Flurstück
    Wellmitz 1 27, 28, 29, 137, 145, 146, 147, 148, 149,151, 153, 178, 179, 180, 181, 182, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 207, 211, 215, 219, 223, 227, 231, 235, 236, 237, 238, 241, 242, 243, 244, 259
    2 326, 328, 323, 327, 329, 324, 348, 350, 298, 297

     

    Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

    Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

    Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Durchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

    Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

    Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch an Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werde die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie der Oberförsterei und den Naturschutzbehörden.

    Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt und auch für die Überfahrten werden Fahrwege abgestimmt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

    Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

    Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

    Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

    Im Auftrag

    gez. Marko Jürgen
    Dezernatsleiter

    Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die Vorhaben „B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Pohlitz, Eisenhüttenstadt, Diehlo, Fünfeichen, Möbiskruge, Neuzelle, Streichwitz, Wellmitz

    Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den o.g. Gemarkungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.03.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke in den o.g. Gemarkungen zugegriffen werden.

    Folgende Flurstücke sind betroffen:

    Gemeinde Siehdichum

    Gemarkung Flur Flurstück

    Pohlitz

    122125

    3 128/2

    Amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt

    Gemarkung Flur Flurstück

    Eisenhüttenstadt

    120301
    4 285, 286, 294/2, 295, 296, 297, 298/1, 298/2, 300, 562, 628
    5 1/1, 5, 23, 93, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 303
    8 105, 109, 110, 422, 438, 439, 440, 441, 442, 459, 460, 461, 462, 464, 465, 466, 467, 469, 470, 471, 548, 550, 566

    Diehlo

    122108
    1 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 42, 43, 350, 351, 352, 358
    2 158, 159/1, 162, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 295, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 317, 319, 458, 460, 462, 464, 466, 498, 499, 508, 518, 541, 542, 543, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 605, 614, 658

    Gemeinde Schlaubetal

    Gemarkung Flur Flurstück

    Fünfeichen

    122109

    3 12/1, 20/2, 21/2, 22, 57, 58, 59, 60, 61, 86, 92, 94, 95, 96/2, 96/3, 98/1, 98/2, 98/3, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 112/1, 112/2, 113/10, 113/11, 172, 174, 187, 189, 191, 192, 196, 197, 205, 206, 251, 255, 256, 258, 259, 263, 264

     

    Gemeinde Neuzelle

    Gemarkung Flur Flurstück

    Möbiskruge

    122121

    2 138, 139, 140, 141, 142, 151, 153, 162, 163, 166, 167, 168, 169, 170, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 210, 219, 220, 317, 327, 328, 342
    4 23, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43

    Neuzelle

    122123

    1 559, 561, 562/1, 562/2, 563, 576/2, 577, 590, 601/1, 601/2, 603, 609, 610, 611, 612/1, 612/2, 613, 614, 615, 626, 630/4, 637, 638, 640, 641, 663, 920, 922, 1123, 1126, 1128, 1131, 1132, 1133, 1134, 1237, 1267, 1458, 1461, 1463, 1464, 1466
    2 50, 237, 243, 244, 247/1, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 341, 342, 343, 394, 395, 396, 397, 398, 404, 405, 406, 408, 409, 467,468, 471, 496, 598, 602, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 628, 629, 630, 631, 662, 664, 668, 670, 672, 677, 679, 681, 973, 974, 975, 976, 1020, 1027

    Streichwitz

    122131
    1 268, 272, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 300, 301, 304, 305, 326, 328, 329, 337, 288, 297

    Gemeinde Neißemünde

    Gemarkung Flur Flurstück
    Wellmitz 1 27, 28, 29, 137, 145, 146, 147, 148, 149,151, 153, 178, 179, 180, 181, 182, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 207, 211, 215, 219, 223, 227, 231, 235, 236, 237, 238, 241, 242, 243, 244, 259
    2 326, 328, 323, 327, 329, 324, 348, 350, 298, 297

     

    Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

    Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

    Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Durchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

    Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

    Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch an Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werde die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie der Oberförsterei und den Naturschutzbehörden.

    Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt und auch für die Überfahrten werden Fahrwege abgestimmt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

    Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

    Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

    Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

    Im Auftrag

    gez. Marko Jürgen
    Dezernatsleiter

  • Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West) - 13.07.2023

    Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben „Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West)“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg

    Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 30.04.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke (Gemarkung Bad Freienwalde / Dannenberg) zugegriffen werden.

    Folgende Flurstücke sind betroffen:

    Gemarkung

    Flur

    Flurstück

    Bad Freienwalde

    009

    16/3

    Dannenberg

    005

    1

    Bad Freienwalde

    009

    27

    Bad Freienwalde

    009

    17

    Bad Freienwalde

    009

    145

    Bad Freienwalde

    009

    1

    Bad Freienwalde

    016

    18

    Bad Freienwalde

    016

    19

    Bad Freienwalde

    016

    20

    Bad Freienwalde

    016

    21

    Bad Freienwalde

    017

    167

    Bad Freienwalde

    017

    168

    Bad Freienwalde

    017

    169

    Bad Freienwalde

    017

    170

    Bad Freienwalde

    017

    171

    Bad Freienwalde

    017

    172

    Bad Freienwalde

    017

    173

    Bad Freienwalde

    017

    174

    Bad Freienwalde

    017

    149

    Bad Freienwalde

    017

    150

    Bad Freienwalde

    017

    153

    Bad Freienwalde

    017

    245

    Bad Freienwalde

    017

    264

    Bad Freienwalde

    017

    244

    Bad Freienwalde

    017

    144

    Bad Freienwalde

    017

    48

    Bad Freienwalde

    017

    61

    Bad Freienwalde

    017

    274

    Bad Freienwalde

    017

    60

    Bad Freienwalde

    017

    57/2

    Bad Freienwalde

    017

    56

    Bad Freienwalde

    017

    53

    Bad Freienwalde

    017

    54

    Bad Freienwalde

    018

    486

    Bad Freienwalde

    018

    620

    Bad Freienwalde

    018

    447/4

    Bad Freienwalde

    018

    456

    Bad Freienwalde

    018

    458

    Bad Freienwalde

    018

    677

    Bad Freienwalde

    018

    221

    Bad Freienwalde

    018

    220

    Bad Freienwalde

    018

    223

    Bad Freienwalde

    018

    222

    Bad Freienwalde

    018

    219

    Bad Freienwalde

    018

    141

    Bad Freienwalde

    018

    143

    Bad Freienwalde

    018

    144

    Bad Freienwalde

    018

    145

    Bad Freienwalde

    018

    146

    Bad Freienwalde

    018

    147

    Bad Freienwalde

    018

    148

    Bad Freienwalde

    018

    153

    Bad Freienwalde

    018

    154

    Bad Freienwalde

    018

    156/1

    Bad Freienwalde

    018

    156/2

    Bad Freienwalde

    018

    157

    Bad Freienwalde

    018

    162

    Bad Freienwalde

    018

    163

    Bad Freienwalde

    018

    165

    Bad Freienwalde

    018

    167

    Bad Freienwalde

    018

    173

    Bad Freienwalde

    018

    174

    Bad Freienwalde

    018

    175

    Bad Freienwalde

    018

    177

    Bad Freienwalde

    001

    340

    Bad Freienwalde

    001

    824

    Bad Freienwalde

    001

    345

    Bad Freienwalde

    001

    828

    Bad Freienwalde

    001

    826

    Bad Freienwalde

    001

    493

    Bad Freienwalde

    001

    872

    Bad Freienwalde

    001

    874

    Bad Freienwalde

    001

    877

    Bad Freienwalde

    001

    146

    Bad Freienwalde

    001

    879

    Bad Freienwalde

    001

    1112

    Bad Freienwalde

    001

    82

    Bad Freienwalde

    001

    190

    Bad Freienwalde

    001

    1014

    Bad Freienwalde

    001

    1015

    Bad Freienwalde

    001

    1013

    Bad Freienwalde

    001

    1008

    Bad Freienwalde

    001

    74

    Bad Freienwalde

    001

    979

    Bad Freienwalde

    001

    985

    Bad Freienwalde

    001

    988

    Bad Freienwalde

    001

    59

    Bad Freienwalde

    001

    995

    Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

    Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

    Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Kerndurchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

    Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

    Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt in Abstimmung mit der Försterei und den Naturschutzbehörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

    Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.

    Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

    Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

    Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme

    Landesbetrieb Straßenwesen
    Sachgebiet 323
    Müllroser Chaussee 51
    15236 Frankfurt (0)

    bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

    Im Auftrag

    gez. Marko Jürgen
    Dezernatsleiter

    Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben „Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West)“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg

    Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 30.04.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke (Gemarkung Bad Freienwalde / Dannenberg) zugegriffen werden.

    Folgende Flurstücke sind betroffen:

    Gemarkung

    Flur

    Flurstück

    Bad Freienwalde

    009

    16/3

    Dannenberg

    005

    1

    Bad Freienwalde

    009

    27

    Bad Freienwalde

    009

    17

    Bad Freienwalde

    009

    145

    Bad Freienwalde

    009

    1

    Bad Freienwalde

    016

    18

    Bad Freienwalde

    016

    19

    Bad Freienwalde

    016

    20

    Bad Freienwalde

    016

    21

    Bad Freienwalde

    017

    167

    Bad Freienwalde

    017

    168

    Bad Freienwalde

    017

    169

    Bad Freienwalde

    017

    170

    Bad Freienwalde

    017

    171

    Bad Freienwalde

    017

    172

    Bad Freienwalde

    017

    173

    Bad Freienwalde

    017

    174

    Bad Freienwalde

    017

    149

    Bad Freienwalde

    017

    150

    Bad Freienwalde

    017

    153

    Bad Freienwalde

    017

    245

    Bad Freienwalde

    017

    264

    Bad Freienwalde

    017

    244

    Bad Freienwalde

    017

    144

    Bad Freienwalde

    017

    48

    Bad Freienwalde

    017

    61

    Bad Freienwalde

    017

    274

    Bad Freienwalde

    017

    60

    Bad Freienwalde

    017

    57/2

    Bad Freienwalde

    017

    56

    Bad Freienwalde

    017

    53

    Bad Freienwalde

    017

    54

    Bad Freienwalde

    018

    486

    Bad Freienwalde

    018

    620

    Bad Freienwalde

    018

    447/4

    Bad Freienwalde

    018

    456

    Bad Freienwalde

    018

    458

    Bad Freienwalde

    018

    677

    Bad Freienwalde

    018

    221

    Bad Freienwalde

    018

    220

    Bad Freienwalde

    018

    223

    Bad Freienwalde

    018

    222

    Bad Freienwalde

    018

    219

    Bad Freienwalde

    018

    141

    Bad Freienwalde

    018

    143

    Bad Freienwalde

    018

    144

    Bad Freienwalde

    018

    145

    Bad Freienwalde

    018

    146

    Bad Freienwalde

    018

    147

    Bad Freienwalde

    018

    148

    Bad Freienwalde

    018

    153

    Bad Freienwalde

    018

    154

    Bad Freienwalde

    018

    156/1

    Bad Freienwalde

    018

    156/2

    Bad Freienwalde

    018

    157

    Bad Freienwalde

    018

    162

    Bad Freienwalde

    018

    163

    Bad Freienwalde

    018

    165

    Bad Freienwalde

    018

    167

    Bad Freienwalde

    018

    173

    Bad Freienwalde

    018

    174

    Bad Freienwalde

    018

    175

    Bad Freienwalde

    018

    177

    Bad Freienwalde

    001

    340

    Bad Freienwalde

    001

    824

    Bad Freienwalde

    001

    345

    Bad Freienwalde

    001

    828

    Bad Freienwalde

    001

    826

    Bad Freienwalde

    001

    493

    Bad Freienwalde

    001

    872

    Bad Freienwalde

    001

    874

    Bad Freienwalde

    001

    877

    Bad Freienwalde

    001

    146

    Bad Freienwalde

    001

    879

    Bad Freienwalde

    001

    1112

    Bad Freienwalde

    001

    82

    Bad Freienwalde

    001

    190

    Bad Freienwalde

    001

    1014

    Bad Freienwalde

    001

    1015

    Bad Freienwalde

    001

    1013

    Bad Freienwalde

    001

    1008

    Bad Freienwalde

    001

    74

    Bad Freienwalde

    001

    979

    Bad Freienwalde

    001

    985

    Bad Freienwalde

    001

    988

    Bad Freienwalde

    001

    59

    Bad Freienwalde

    001

    995

    Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

    Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.

    Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Kerndurchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.

    Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.

    Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt in Abstimmung mit der Försterei und den Naturschutzbehörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

    Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.

    Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

    Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

    Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme

    Landesbetrieb Straßenwesen
    Sachgebiet 323
    Müllroser Chaussee 51
    15236 Frankfurt (0)

    bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

    Im Auftrag

    gez. Marko Jürgen
    Dezernatsleiter

  • B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde: Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen - 04.07.2023

    B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde Aktualisierung der Planfeststellungsunterlage
    hier: Vorarbeiten auf Grundstücken

    Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt die vorliegende Planung zur oben genannten Baumaßnahme zu überarbeiten und an das geodätischen Höhen- und Lagesystems anzupassen.

    Um das Vorhaben ordnungsgemäß weiter planen zu können, ist es notwendig, auf nachfolgenden Flurstücken:

    Gemarkung

    Flur

    Flurstücke

    Hohenschönhausen

    34

    135, 374, 431, 432, 459

    Falkenberg Gemeinde

    1

    424-427, 211/54, 394/50, 396/50, 397/50, 399/50, 400/50, 401/50, 402/50, 403/50

    Marzahn

    285

    407, 408, 410, 411, 413-416, 425-427, 434

    Marzahn

    286

    7603, 7604, 7663, 7714

    Ahrensfelde

    3

    339-341, 343, 344, 346, 349-351, 353-356, 395, 363, 365, 370, 436, 459, 460, 466, 467, 468

    Ahrensfelde

    3

    42, 43, 105/1, 105/2, 107, 111, 113/3-113/5, 114/2, 115/3, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 123/2, 123/4, 123/7, 124/1-124/3, 131, 134, 162, 163, 167-189, 191-193, 195-198

    Ahrensfelde

    3

    211, 212, 269, 274/1, 274/2, 275, 287, 288, 294-301, 303-311, 314-317, 320, 323-326, 338, 410

    Ahrensfelde

    3

    661, 662, 832-862, 866-871, 877-879, 882, 883, 890, 891, 899, 900, 902, 904, 905, 918, 919, 922, 924-926, 928, 931, 932, 934, 946, 1039-1041, 1045, 1087, 1088, 1123, 1147-1153, 1170, 1171, 1210, 1211, 1215, 1218-1222, 1224, 1233-1235, 1243, 1256, 1282-1302, 1304, 1908, 1310,

    Ahrensfelde

    4

    100, 107, 108, 110, 116, 141, 157-160, 162, 163, 189-193, 218, 234

    Blumberg

    5

    25, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93

    Blumberg

    18

    6/3, 8/4, 9, 13/1, 14, 16, 17, 20, 21/1, 24, 27, 29, 30, 31, 36, 41, 43, 44, 48-50, 53-59, 52, 65, 72-83, 91-93, 100, 102

    Blumberg

    19

    56/1, 57, 111, 115, 120, 121, 123-126, 133, 135-137, 156-159, 213, 217-220, 234, 237, 241, 242

    Eiche

    1

    1, 33/1, 83, 91, 93, 94, 100, 144/3, 145, 146/3, 152, 183, 186, 187, 188

    Eiche

    2

    1, 3, 4, 962

    in der Zeit vom 01.08.2023 bis 30.11.2023 vorbereitende Arbeiten durchzuführen.

    Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welchen nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (Bsp. Lärmschutz) und die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch von ihr beauftragte Unternehmen.

    Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein.

    Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese nach § 16a FStrG zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden selbstverständlich ausgeglichen.

    Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Ihren Antrag oder auf Antrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg die Entschädigung fest.

    Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung der geplanten Straße entschieden. Sollten Sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sein, so verständigen Sie mich bitte umgehend. Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.

    Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Dienststätte Eberswalde
    Tramper Chaussee 3 Haus 8
    16225 Eberswalde.

    Im Auftrag

    gez. Marko Jürgen
    Dezernatsleiter

    B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde Aktualisierung der Planfeststellungsunterlage
    hier: Vorarbeiten auf Grundstücken

    Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt die vorliegende Planung zur oben genannten Baumaßnahme zu überarbeiten und an das geodätischen Höhen- und Lagesystems anzupassen.

    Um das Vorhaben ordnungsgemäß weiter planen zu können, ist es notwendig, auf nachfolgenden Flurstücken:

    Gemarkung

    Flur

    Flurstücke

    Hohenschönhausen

    34

    135, 374, 431, 432, 459

    Falkenberg Gemeinde

    1

    424-427, 211/54, 394/50, 396/50, 397/50, 399/50, 400/50, 401/50, 402/50, 403/50

    Marzahn

    285

    407, 408, 410, 411, 413-416, 425-427, 434

    Marzahn

    286

    7603, 7604, 7663, 7714

    Ahrensfelde

    3

    339-341, 343, 344, 346, 349-351, 353-356, 395, 363, 365, 370, 436, 459, 460, 466, 467, 468

    Ahrensfelde

    3

    42, 43, 105/1, 105/2, 107, 111, 113/3-113/5, 114/2, 115/3, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 123/2, 123/4, 123/7, 124/1-124/3, 131, 134, 162, 163, 167-189, 191-193, 195-198

    Ahrensfelde

    3

    211, 212, 269, 274/1, 274/2, 275, 287, 288, 294-301, 303-311, 314-317, 320, 323-326, 338, 410

    Ahrensfelde

    3

    661, 662, 832-862, 866-871, 877-879, 882, 883, 890, 891, 899, 900, 902, 904, 905, 918, 919, 922, 924-926, 928, 931, 932, 934, 946, 1039-1041, 1045, 1087, 1088, 1123, 1147-1153, 1170, 1171, 1210, 1211, 1215, 1218-1222, 1224, 1233-1235, 1243, 1256, 1282-1302, 1304, 1908, 1310,

    Ahrensfelde

    4

    100, 107, 108, 110, 116, 141, 157-160, 162, 163, 189-193, 218, 234

    Blumberg

    5

    25, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93

    Blumberg

    18

    6/3, 8/4, 9, 13/1, 14, 16, 17, 20, 21/1, 24, 27, 29, 30, 31, 36, 41, 43, 44, 48-50, 53-59, 52, 65, 72-83, 91-93, 100, 102

    Blumberg

    19

    56/1, 57, 111, 115, 120, 121, 123-126, 133, 135-137, 156-159, 213, 217-220, 234, 237, 241, 242

    Eiche

    1

    1, 33/1, 83, 91, 93, 94, 100, 144/3, 145, 146/3, 152, 183, 186, 187, 188

    Eiche

    2

    1, 3, 4, 962

    in der Zeit vom 01.08.2023 bis 30.11.2023 vorbereitende Arbeiten durchzuführen.

    Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welchen nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (Bsp. Lärmschutz) und die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch von ihr beauftragte Unternehmen.

    Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein.

    Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese nach § 16a FStrG zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden selbstverständlich ausgeglichen.

    Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Ihren Antrag oder auf Antrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg die Entschädigung fest.

    Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung der geplanten Straße entschieden. Sollten Sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sein, so verständigen Sie mich bitte umgehend. Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.

    Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
    Dienststätte Eberswalde
    Tramper Chaussee 3 Haus 8
    16225 Eberswalde.

    Im Auftrag

    gez. Marko Jürgen
    Dezernatsleiter