2023
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HVL: Verfügung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Nauen - 27.12.2023
Verfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland
Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 23. November 2023
Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I, S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:
Die L 16 wird
- im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014 und
- im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegartenzu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter FachdiensteVerfügung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland
Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 23. November 2023
Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 wird auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I, S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I S. 3) geändert worden ist, die nachstehende Umstufung vorgenommen:
Die L 16 wird
- im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014 und
- im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegartenzu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste -
OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 17, Kremmen - 25.10.2023
Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 im Abschnitt 150 über eine Länge von 4,249 km zwischen dem Netzknoten (NK) an der L 16 Abschnitt 105/K 6524 Abschnitt 020 bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
soll von NK 3243 004 bis Station 4,249über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter FachdiensteAnkündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 17 in der Gemeinde Kremmen im Landkreis Oberhavel
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 17 im Abschnitt 150 über eine Länge von 4,249 km zwischen dem Netzknoten (NK) an der L 16 Abschnitt 105/K 6524 Abschnitt 020 bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 17 Abschnitt 150
soll von NK 3243 004 bis Station 4,249über eine Gesamtlänge von 4,249 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste -
HVL: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Nauen- 25.10.2023
Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 im Landkreis Havelland über eine Länge von 4,391 km zwischen dem Netzknoten (NK) 3343 002 an der Bundesstraße (B) 273 in Börnicke und dem Ende des Streckenabschnitts an der Landkreisgrenze Havelland/Oberhavel abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die L 16 soll im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014
und im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter FachdiensteAnkündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Nauen im Landkreis Havelland
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 im Landkreis Havelland über eine Länge von 4,391 km zwischen dem Netzknoten (NK) 3343 002 an der Bundesstraße (B) 273 in Börnicke und dem Ende des Streckenabschnitts an der Landkreisgrenze Havelland/Oberhavel abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die L 16 soll im Abschnitt 100 von NK 3343 002 nach NK 3243 014
und im Abschnitt 105 von NK 3243 014 bis Station 0,003über eine Gesamtlänge von 4,391 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Havelland sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste -
OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 16, Kremmen - 25.10.2023
Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmenim Landkreis Oberhavel
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 über eine Länge von 0,259 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Havelland und dem Netzknoten (NK) an der L 17 Abschnitt 150/K 6524 Abschnitt 020 abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
soll ab Station 0,003 hinter NK 3243 014 nach NK 3243 004über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter FachdiensteAnkündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 16 in der Gemeinde Kremmenim Landkreis Oberhavel
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 16 über eine Länge von 0,259 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Havelland und dem Netzknoten (NK) an der L 17 Abschnitt 150/K 6524 Abschnitt 020 abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 16, Abschnitt 105
soll ab Station 0,003 hinter NK 3243 014 nach NK 3243 004über eine Gesamtlänge von 0,259 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste -
UM: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Templin - 25.10.2023
Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarte
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter FachdiensteAnkündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Templin im Landkreis Uckermark
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 im Abschnitt 010 im Landkreis Uckermark über eine Länge von 7,075 km zwischen dem Netzknoten an der L 100 in der Gemeinde Templin bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bei Station 7,075 abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 215 Abschnitt 010
soll von Netzknoten (NK) 2947 004 bis Station 7,075über eine Länge von 7,075 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Uckermark sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarte
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste -
OHV: Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der L 215, Zehdenick - 25.10.2023
Ankündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 über eine Länge von 8,725 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Uckermark an der Station 7,075 im Abschnitt 010 und dem Ende der Strecke an der B 109 abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
soll ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter FachdiensteAnkündigung zur (Teil-)Umstufung der Landesstraße (L) 215 in der Gemeinde Zehdenick im Landkreis Oberhavel
Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, Betriebssitz Hoppegarten vom 07.09.2023
Auf Grund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung soll die Landesstraße (L) 215 über eine Länge von 8,725 km zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Uckermark an der Station 7,075 im Abschnitt 010 und dem Ende der Strecke an der B 109 abgestuft werden.
Auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) geändert worden ist, soll mit Wirkung zum 01.05.2024 nachstehende Umstufung vollzogen werden:
Die Landesstraße (L) 215 Abschnitte 010, 015 und 030
soll ab Station 7,075 im Abschnitt 010 bis Netzknoten (NK) 2946 002über eine Gesamtlänge von 8,725 km, einschließlich der Nebenanlagen, zur Kreisstraße gemäß § 3 BbgStrG abgestuft werden.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der Landkreis Oberhavel sein.
Die Ankündigung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Umstufung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Betriebssitz Hoppegarten
Lindenallee 51
15366 Hoppegarteneinzulegen.
Im Auftrag
Mike Koehler
Abteilungsleiter Fachdienste -
B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle - 13.07.2023
Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die Vorhaben „B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Pohlitz, Eisenhüttenstadt, Diehlo, Fünfeichen, Möbiskruge, Neuzelle, Streichwitz, Wellmitz
Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den o.g. Gemarkungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.03.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke in den o.g. Gemarkungen zugegriffen werden.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemeinde Siehdichum
Gemarkung Flur Flurstück Pohlitz
122125
3 128/2 Amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt
Gemarkung Flur Flurstück Eisenhüttenstadt
1203014 285, 286, 294/2, 295, 296, 297, 298/1, 298/2, 300, 562, 628 5 1/1, 5, 23, 93, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 303 8 105, 109, 110, 422, 438, 439, 440, 441, 442, 459, 460, 461, 462, 464, 465, 466, 467, 469, 470, 471, 548, 550, 566 Diehlo
1221081 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 42, 43, 350, 351, 352, 358 2 158, 159/1, 162, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 295, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 317, 319, 458, 460, 462, 464, 466, 498, 499, 508, 518, 541, 542, 543, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 605, 614, 658 Gemeinde Schlaubetal
Gemarkung Flur Flurstück Fünfeichen
122109
3 12/1, 20/2, 21/2, 22, 57, 58, 59, 60, 61, 86, 92, 94, 95, 96/2, 96/3, 98/1, 98/2, 98/3, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 112/1, 112/2, 113/10, 113/11, 172, 174, 187, 189, 191, 192, 196, 197, 205, 206, 251, 255, 256, 258, 259, 263, 264 Gemeinde Neuzelle
Gemarkung Flur Flurstück Möbiskruge
122121
2 138, 139, 140, 141, 142, 151, 153, 162, 163, 166, 167, 168, 169, 170, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 210, 219, 220, 317, 327, 328, 342 4 23, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43 Neuzelle
122123
1 559, 561, 562/1, 562/2, 563, 576/2, 577, 590, 601/1, 601/2, 603, 609, 610, 611, 612/1, 612/2, 613, 614, 615, 626, 630/4, 637, 638, 640, 641, 663, 920, 922, 1123, 1126, 1128, 1131, 1132, 1133, 1134, 1237, 1267, 1458, 1461, 1463, 1464, 1466 2 50, 237, 243, 244, 247/1, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 341, 342, 343, 394, 395, 396, 397, 398, 404, 405, 406, 408, 409, 467,468, 471, 496, 598, 602, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 628, 629, 630, 631, 662, 664, 668, 670, 672, 677, 679, 681, 973, 974, 975, 976, 1020, 1027 Streichwitz
1221311 268, 272, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 300, 301, 304, 305, 326, 328, 329, 337, 288, 297 Gemeinde Neißemünde
Gemarkung Flur Flurstück Wellmitz 1 27, 28, 29, 137, 145, 146, 147, 148, 149,151, 153, 178, 179, 180, 181, 182, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 207, 211, 215, 219, 223, 227, 231, 235, 236, 237, 238, 241, 242, 243, 244, 259 2 326, 328, 323, 327, 329, 324, 348, 350, 298, 297 Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.
Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Durchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.
Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.
Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch an Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werde die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie der Oberförsterei und den Naturschutzbehörden.
Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt und auch für die Überfahrten werden Fahrwege abgestimmt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Im Auftrag
gez. Marko Jürgen
DezernatsleiterBekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für die Vorhaben „B 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Pohlitz, Eisenhüttenstadt, Diehlo, Fünfeichen, Möbiskruge, Neuzelle, Streichwitz, Wellmitz
Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den o.g. Gemarkungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.03.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke in den o.g. Gemarkungen zugegriffen werden.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemeinde Siehdichum
Gemarkung Flur Flurstück Pohlitz
122125
3 128/2 Amtsfreie Stadt Eisenhüttenstadt
Gemarkung Flur Flurstück Eisenhüttenstadt
1203014 285, 286, 294/2, 295, 296, 297, 298/1, 298/2, 300, 562, 628 5 1/1, 5, 23, 93, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 303 8 105, 109, 110, 422, 438, 439, 440, 441, 442, 459, 460, 461, 462, 464, 465, 466, 467, 469, 470, 471, 548, 550, 566 Diehlo
1221081 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 42, 43, 350, 351, 352, 358 2 158, 159/1, 162, 163, 164, 168, 169, 170, 171, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 295, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 317, 319, 458, 460, 462, 464, 466, 498, 499, 508, 518, 541, 542, 543, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 605, 614, 658 Gemeinde Schlaubetal
Gemarkung Flur Flurstück Fünfeichen
122109
3 12/1, 20/2, 21/2, 22, 57, 58, 59, 60, 61, 86, 92, 94, 95, 96/2, 96/3, 98/1, 98/2, 98/3, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 112/1, 112/2, 113/10, 113/11, 172, 174, 187, 189, 191, 192, 196, 197, 205, 206, 251, 255, 256, 258, 259, 263, 264 Gemeinde Neuzelle
Gemarkung Flur Flurstück Möbiskruge
122121
2 138, 139, 140, 141, 142, 151, 153, 162, 163, 166, 167, 168, 169, 170, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 210, 219, 220, 317, 327, 328, 342 4 23, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43 Neuzelle
122123
1 559, 561, 562/1, 562/2, 563, 576/2, 577, 590, 601/1, 601/2, 603, 609, 610, 611, 612/1, 612/2, 613, 614, 615, 626, 630/4, 637, 638, 640, 641, 663, 920, 922, 1123, 1126, 1128, 1131, 1132, 1133, 1134, 1237, 1267, 1458, 1461, 1463, 1464, 1466 2 50, 237, 243, 244, 247/1, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 341, 342, 343, 394, 395, 396, 397, 398, 404, 405, 406, 408, 409, 467,468, 471, 496, 598, 602, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 628, 629, 630, 631, 662, 664, 668, 670, 672, 677, 679, 681, 973, 974, 975, 976, 1020, 1027 Streichwitz
1221311 268, 272, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 300, 301, 304, 305, 326, 328, 329, 337, 288, 297 Gemeinde Neißemünde
Gemarkung Flur Flurstück Wellmitz 1 27, 28, 29, 137, 145, 146, 147, 148, 149,151, 153, 178, 179, 180, 181, 182, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 207, 211, 215, 219, 223, 227, 231, 235, 236, 237, 238, 241, 242, 243, 244, 259 2 326, 328, 323, 327, 329, 324, 348, 350, 298, 297 Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.
Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Durchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.
Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.
Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch an Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werde die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie der Oberförsterei und den Naturschutzbehörden.
Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt und auch für die Überfahrten werden Fahrwege abgestimmt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Im Auftrag
gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter -
Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West) - 13.07.2023
Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben „Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West)“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg
Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 30.04.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke (Gemarkung Bad Freienwalde / Dannenberg) zugegriffen werden.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Bad Freienwalde
009
16/3
Dannenberg
005
1
Bad Freienwalde
009
27
Bad Freienwalde
009
17
Bad Freienwalde
009
145
Bad Freienwalde
009
1
Bad Freienwalde
016
18
Bad Freienwalde
016
19
Bad Freienwalde
016
20
Bad Freienwalde
016
21
Bad Freienwalde
017
167
Bad Freienwalde
017
168
Bad Freienwalde
017
169
Bad Freienwalde
017
170
Bad Freienwalde
017
171
Bad Freienwalde
017
172
Bad Freienwalde
017
173
Bad Freienwalde
017
174
Bad Freienwalde
017
149
Bad Freienwalde
017
150
Bad Freienwalde
017
153
Bad Freienwalde
017
245
Bad Freienwalde
017
264
Bad Freienwalde
017
244
Bad Freienwalde
017
144
Bad Freienwalde
017
48
Bad Freienwalde
017
61
Bad Freienwalde
017
274
Bad Freienwalde
017
60
Bad Freienwalde
017
57/2
Bad Freienwalde
017
56
Bad Freienwalde
017
53
Bad Freienwalde
017
54
Bad Freienwalde
018
486
Bad Freienwalde
018
620
Bad Freienwalde
018
447/4
Bad Freienwalde
018
456
Bad Freienwalde
018
458
Bad Freienwalde
018
677
Bad Freienwalde
018
221
Bad Freienwalde
018
220
Bad Freienwalde
018
223
Bad Freienwalde
018
222
Bad Freienwalde
018
219
Bad Freienwalde
018
141
Bad Freienwalde
018
143
Bad Freienwalde
018
144
Bad Freienwalde
018
145
Bad Freienwalde
018
146
Bad Freienwalde
018
147
Bad Freienwalde
018
148
Bad Freienwalde
018
153
Bad Freienwalde
018
154
Bad Freienwalde
018
156/1
Bad Freienwalde
018
156/2
Bad Freienwalde
018
157
Bad Freienwalde
018
162
Bad Freienwalde
018
163
Bad Freienwalde
018
165
Bad Freienwalde
018
167
Bad Freienwalde
018
173
Bad Freienwalde
018
174
Bad Freienwalde
018
175
Bad Freienwalde
018
177
Bad Freienwalde
001
340
Bad Freienwalde
001
824
Bad Freienwalde
001
345
Bad Freienwalde
001
828
Bad Freienwalde
001
826
Bad Freienwalde
001
493
Bad Freienwalde
001
872
Bad Freienwalde
001
874
Bad Freienwalde
001
877
Bad Freienwalde
001
146
Bad Freienwalde
001
879
Bad Freienwalde
001
1112
Bad Freienwalde
001
82
Bad Freienwalde
001
190
Bad Freienwalde
001
1014
Bad Freienwalde
001
1015
Bad Freienwalde
001
1013
Bad Freienwalde
001
1008
Bad Freienwalde
001
74
Bad Freienwalde
001
979
Bad Freienwalde
001
985
Bad Freienwalde
001
988
Bad Freienwalde
001
59
Bad Freienwalde
001
995
Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.
Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Kerndurchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.
Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.
Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt in Abstimmung mit der Försterei und den Naturschutzbehörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.
Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme
Landesbetrieb Straßenwesen
Sachgebiet 323
Müllroser Chaussee 51
15236 Frankfurt (0)
bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.Im Auftrag
gez. Marko Jürgen
DezernatsleiterBekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben „Ortsumfahrung B 167 OU Bad Freienwalde (West)“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg
Die Straßenbaubehörde beabsichtigt, in den Gemarkungen Bad Freienwalde / Dannenberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss in der Zeit vom 01.09.2023 bis zum 30.04.2024 zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke (Gemarkung Bad Freienwalde / Dannenberg) zugegriffen werden.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Bad Freienwalde
009
16/3
Dannenberg
005
1
Bad Freienwalde
009
27
Bad Freienwalde
009
17
Bad Freienwalde
009
145
Bad Freienwalde
009
1
Bad Freienwalde
016
18
Bad Freienwalde
016
19
Bad Freienwalde
016
20
Bad Freienwalde
016
21
Bad Freienwalde
017
167
Bad Freienwalde
017
168
Bad Freienwalde
017
169
Bad Freienwalde
017
170
Bad Freienwalde
017
171
Bad Freienwalde
017
172
Bad Freienwalde
017
173
Bad Freienwalde
017
174
Bad Freienwalde
017
149
Bad Freienwalde
017
150
Bad Freienwalde
017
153
Bad Freienwalde
017
245
Bad Freienwalde
017
264
Bad Freienwalde
017
244
Bad Freienwalde
017
144
Bad Freienwalde
017
48
Bad Freienwalde
017
61
Bad Freienwalde
017
274
Bad Freienwalde
017
60
Bad Freienwalde
017
57/2
Bad Freienwalde
017
56
Bad Freienwalde
017
53
Bad Freienwalde
017
54
Bad Freienwalde
018
486
Bad Freienwalde
018
620
Bad Freienwalde
018
447/4
Bad Freienwalde
018
456
Bad Freienwalde
018
458
Bad Freienwalde
018
677
Bad Freienwalde
018
221
Bad Freienwalde
018
220
Bad Freienwalde
018
223
Bad Freienwalde
018
222
Bad Freienwalde
018
219
Bad Freienwalde
018
141
Bad Freienwalde
018
143
Bad Freienwalde
018
144
Bad Freienwalde
018
145
Bad Freienwalde
018
146
Bad Freienwalde
018
147
Bad Freienwalde
018
148
Bad Freienwalde
018
153
Bad Freienwalde
018
154
Bad Freienwalde
018
156/1
Bad Freienwalde
018
156/2
Bad Freienwalde
018
157
Bad Freienwalde
018
162
Bad Freienwalde
018
163
Bad Freienwalde
018
165
Bad Freienwalde
018
167
Bad Freienwalde
018
173
Bad Freienwalde
018
174
Bad Freienwalde
018
175
Bad Freienwalde
018
177
Bad Freienwalde
001
340
Bad Freienwalde
001
824
Bad Freienwalde
001
345
Bad Freienwalde
001
828
Bad Freienwalde
001
826
Bad Freienwalde
001
493
Bad Freienwalde
001
872
Bad Freienwalde
001
874
Bad Freienwalde
001
877
Bad Freienwalde
001
146
Bad Freienwalde
001
879
Bad Freienwalde
001
1112
Bad Freienwalde
001
82
Bad Freienwalde
001
190
Bad Freienwalde
001
1014
Bad Freienwalde
001
1015
Bad Freienwalde
001
1013
Bad Freienwalde
001
1008
Bad Freienwalde
001
74
Bad Freienwalde
001
979
Bad Freienwalde
001
985
Bad Freienwalde
001
988
Bad Freienwalde
001
59
Bad Freienwalde
001
995
Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
Zur Weiterführung der Planungen sind Bohrarbeiten im Rahmen von Baugrunduntersuchungen erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht.
Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10 cm Kerndurchmesser gebohrt und die Bodenschichtung aufgenommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierung haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern.
Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Kleintransporters.
Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt in Abstimmung mit der Försterei und den Naturschutzbehörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.
Es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehenden unmittelbaren Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme
Landesbetrieb Straßenwesen
Sachgebiet 323
Müllroser Chaussee 51
15236 Frankfurt (0)
bis 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.Im Auftrag
gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter -
B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde: Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen - 04.07.2023
B 158 Ortsumgehung Ahrensfelde Aktualisierung der Planfeststellungsunterlage
hier: Vorarbeiten auf GrundstückenDie Straßenbauverwaltung beabsichtigt die vorliegende Planung zur oben genannten Baumaßnahme zu überarbeiten und an das geodätischen Höhen- und Lagesystems anzupassen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß weiter planen zu können, ist es notwendig, auf nachfolgenden Flurstücken:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Hohenschönhausen
34
135, 374, 431, 432, 459
Falkenberg Gemeinde
1
424-427, 211/54, 394/50, 396/50, 397/50, 399/50, 400/50, 401/50, 402/50, 403/50
Marzahn
285
407, 408, 410, 411, 413-416, 425-427, 434
Marzahn
286
7603, 7604, 7663, 7714
Ahrensfelde
3
339-341, 343, 344, 346, 349-351, 353-356, 395, 363, 365, 370, 436, 459, 460, 466, 467, 468
Ahrensfelde
3
42, 43, 105/1, 105/2, 107, 111, 113/3-113/5, 114/2, 115/3, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 123/2, 123/4, 123/7, 124/1-124/3, 131, 134, 162, 163, 167-189, 191-193, 195-198
Ahrensfelde
3
211, 212, 269, 274/1, 274/2, 275, 287, 288, 294-301, 303-311, 314-317, 320, 323-326, 338, 410
Ahrensfelde
3
661, 662, 832-862, 866-871, 877-879, 882, 883, 890, 891, 899, 900, 902, 904, 905, 918, 919, 922, 924-926, 928, 931, 932, 934, 946, 1039-1041, 1045, 1087, 1088, 1123, 1147-1153, 1170, 1171, 1210, 1211, 1215, 1218-1222, 1224, 1233-1235, 1243, 1256, 1282-1302, 1304, 1908, 1310,
Ahrensfelde
4
100, 107, 108, 110, 116, 141, 157-160, 162, 163, 189-193, 218, 234
Blumberg
5
25, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93
Blumberg
18
6/3, 8/4, 9, 13/1, 14, 16, 17, 20, 21/1, 24, 27, 29, 30, 31, 36, 41, 43, 44, 48-50, 53-59, 52, 65, 72-83, 91-93, 100, 102
Blumberg
19
56/1, 57, 111, 115, 120, 121, 123-126, 133, 135-137, 156-159, 213, 217-220, 234, 237, 241, 242
Eiche
1
1, 33/1, 83, 91, 93, 94, 100, 144/3, 145, 146/3, 152, 183, 186, 187, 188
Eiche
2
1, 3, 4, 962
in der Zeit vom 01.08.2023 bis 30.11.2023 vorbereitende Arbeiten durchzuführen.
Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welchen nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (Bsp. Lärmschutz) und die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch von ihr beauftragte Unternehmen.
Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese nach § 16a FStrG zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden selbstverständlich ausgeglichen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Ihren Antrag oder auf Antrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung der geplanten Straße entschieden. Sollten Sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sein, so verständigen Sie mich bitte umgehend. Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dienststätte Eberswalde
Tramper Chaussee 3 Haus 8
16225 Eberswalde.Im Auftrag
gez. Marko Jürgen
DezernatsleiterB 158 Ortsumgehung Ahrensfelde Aktualisierung der Planfeststellungsunterlage
hier: Vorarbeiten auf GrundstückenDie Straßenbauverwaltung beabsichtigt die vorliegende Planung zur oben genannten Baumaßnahme zu überarbeiten und an das geodätischen Höhen- und Lagesystems anzupassen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß weiter planen zu können, ist es notwendig, auf nachfolgenden Flurstücken:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Hohenschönhausen
34
135, 374, 431, 432, 459
Falkenberg Gemeinde
1
424-427, 211/54, 394/50, 396/50, 397/50, 399/50, 400/50, 401/50, 402/50, 403/50
Marzahn
285
407, 408, 410, 411, 413-416, 425-427, 434
Marzahn
286
7603, 7604, 7663, 7714
Ahrensfelde
3
339-341, 343, 344, 346, 349-351, 353-356, 395, 363, 365, 370, 436, 459, 460, 466, 467, 468
Ahrensfelde
3
42, 43, 105/1, 105/2, 107, 111, 113/3-113/5, 114/2, 115/3, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 123/2, 123/4, 123/7, 124/1-124/3, 131, 134, 162, 163, 167-189, 191-193, 195-198
Ahrensfelde
3
211, 212, 269, 274/1, 274/2, 275, 287, 288, 294-301, 303-311, 314-317, 320, 323-326, 338, 410
Ahrensfelde
3
661, 662, 832-862, 866-871, 877-879, 882, 883, 890, 891, 899, 900, 902, 904, 905, 918, 919, 922, 924-926, 928, 931, 932, 934, 946, 1039-1041, 1045, 1087, 1088, 1123, 1147-1153, 1170, 1171, 1210, 1211, 1215, 1218-1222, 1224, 1233-1235, 1243, 1256, 1282-1302, 1304, 1908, 1310,
Ahrensfelde
4
100, 107, 108, 110, 116, 141, 157-160, 162, 163, 189-193, 218, 234
Blumberg
5
25, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93
Blumberg
18
6/3, 8/4, 9, 13/1, 14, 16, 17, 20, 21/1, 24, 27, 29, 30, 31, 36, 41, 43, 44, 48-50, 53-59, 52, 65, 72-83, 91-93, 100, 102
Blumberg
19
56/1, 57, 111, 115, 120, 121, 123-126, 133, 135-137, 156-159, 213, 217-220, 234, 237, 241, 242
Eiche
1
1, 33/1, 83, 91, 93, 94, 100, 144/3, 145, 146/3, 152, 183, 186, 187, 188
Eiche
2
1, 3, 4, 962
in der Zeit vom 01.08.2023 bis 30.11.2023 vorbereitende Arbeiten durchzuführen.
Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welchen nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (Bsp. Lärmschutz) und die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Straßenbauverwaltung oder durch von ihr beauftragte Unternehmen.
Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen notwendig sein.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese nach § 16a FStrG zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden selbstverständlich ausgeglichen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg auf Ihren Antrag oder auf Antrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung der geplanten Straße entschieden. Sollten Sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sein, so verständigen Sie mich bitte umgehend. Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die notwendigen Vorarbeiten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dienststätte Eberswalde
Tramper Chaussee 3 Haus 8
16225 Eberswalde.Im Auftrag
gez. Marko Jürgen
Dezernatsleiter